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Das Bio-Siegel kennzeichnet Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA). Ziel ist die Förderung der biologischen Landwirtschaft über klar definierte gesetzliche Regelungen. Für das Bio-Siegel gelten auf Grundlage der EU-Ökoverordnung dieselben Kriterien wie für das EU-Bio-Siegel. Das Bio-Siegel kann zusätzlich zum (verpflichtenden) EU-Bio-Siegel auf Produkten abgebildet werden. Die EU-Ökoverordnung umfasst keine gesonderten sozialrechtlichen Regelungen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist Zeicheninhaber des deutschen Bio-Siegels, welches seit 2001 besteht. Für die Vergabe des Siegels ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.
Das Bio-Siegel hilft Verbraucher:innen, zertifizierte Bioprodukte schnell zu erkennen. Das Bio-Siegel ist auf Fleisch- und Milch-, Gemüse, Obst, Gewürzen, und Getreideprodukten zu finden.

Welche Phasen des Produktlebensweges werden vom Siegel abgedeckt?

Rohstoffproduktion

Anbau der Grundprodukte im Ackerbau (z.B. Getreide, Gemüse) in Plantagen (z.B. Obst, Öle) sowie Produkte der Tierhaltung (z.B. Fleisch, Milch).

Herstellung

Manche Lebensmittel durchlaufen aufwändige Herstellungsprozesse. Dabei werden Grundprodukte verarbeitet, konserviert und mit Lebensmittelzusätzen versehen.

Transport / Handel

Der Transportweg von einem Produktionsschritt zum nächsten sowie zum Endverbraucher.

Nutzungsphase

Die Phase des Gebrauchs durch Besitzer:innen

End-of-life

Entsorgung der Lebensmittel oder weitere energetische Nutzung (Biogas).