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Das EU-Bio-Siegel kennzeichnet Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA). Ziel ist die Förderung der biologischen Landwirtschaft über klar definierte gesetzliche Regelungen. Die Regelungen der EU-Ökoverordnung umfassen keine gesonderten sozialrechtlichen Regelungen.
Die Europäische Union ist Zeicheninhaberin des EU-Bio-Siegels. Es besteht seit 2010. In Deutschland wird das Siegel von staatlich zugelassenen Kontrollstellen an die Betriebe vergeben.
Das EU-Bio-Siegel hilft Verbraucher:innen, zertifizierte Bioprodukte schnell zu erkennen. Das EU-Bio-Siegel ist auf Fleisch- und Milch-, Gemüse, Obst, Gewürzen, und Getreideprodukten zu finden.

Welche Phasen des Produktlebensweges werden vom Siegel abgedeckt?

Rohstoffproduktion

Anbau der Grundprodukte im Ackerbau (z.B. Getreide, Gemüse) in Plantagen (z.B. Obst, Öle) sowie Produkte der Tierhaltung (z.B. Fleisch, Milch).

Herstellung

Manche Lebensmittel durchlaufen aufwändige Herstellungsprozesse. Dabei werden Grundprodukte verarbeitet, konserviert und mit Lebensmittelzusätzen versehen.

Transport / Handel

Der Transportweg von einem Produktionsschritt zum nächsten sowie zum Endverbraucher.

Nutzungsphase

Die Phase des Gebrauchs durch Besitzer:innen

End-of-life

Entsorgung der Lebensmittel oder weitere energetische Nutzung (Biogas).