Die EU Ecolabel Produktgruppe Elektronische Displays umfasst Fernsehgeräte, Computermonitore und digitale Anzeigesysteme. Strenge Kriterien, die sich auf die wichtigsten Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus der Produkte konzentrieren, stellen sicher, dass die mit dem EU Ecolabel ausgezeichneten elektronischen Displays energieeffizient sind, ein Mindestmaß an recycelten Materialien beinhalten, einfach reparierbar sind, leicht zu demontieren sind (um die Rückgewinnung von Ressourcen aus dem Recycling am Ende ihrer Nutzungsphase zu ermöglichen) und nur eine klar begrenzte Menge an gefährlichen Substanzen enthalten.
Das EU-Umweltzeichen ist ein freiwilliges, von unabhängigen Stellen zertifiziertes Typ-I-Umweltzeichen (ISO 14024), das 1992 von der Europäischen Kommission eingeführt wurde. Es wird von der Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten implementiert. Das Siegel wird an Produkte und Dienstleistungen vergeben, die seine Umweltstandards erfüllen, und ist in ganz Europa und weltweit anerkannt. Das EU Ecolabelling Board (EUEB), zusammengesetzt aus Vertreter:innen der EU-Mitgliedsstaaten, sowie Umwelt-, Verbraucher:innen- und Industrieverbänden, Gewerkschaften, Handel und kleineren und mittleren Unternehmen, trägt zur Weiterentwicklung und Revision der EU Ecolabel-Kriterien bei und überprüft die Implementierung des Systems. Für Deutschland sind das Umweltbundesamt (UBA) und die RAL gGmbH als zuständige Stelle (Competent Body) bei der Europäischen Kommission benannt worden.
Das Siegel für Elektronische Displays basiert auf dem Beschluss der EU-Kommission EU 2020/1804. Diese Kriterien ersetzen die bisherigen Kriterien für Fernsehgeräte (2009/300/EC), gültig bis 26.11.2021. Die Übergangsfrist endet am 27.11.2021. Wenn alle Anforderungen umgesetzt sind, darf ein Produkt mit dem EU-Ecolabel gekennzeichnet werden.