EmpCo-Richtlinie: Neues Gesetz bringt strengere Regeln gegen Greenwashing
Ab 27. September 2026 müssen Begriffe wie "klimaneutral" oder "natürlich" belegbar sein. Siegel müssen staatlich festgelegt sein oder unabhängig geprüft werden. Was sich für Verbraucher:innen ändert.

- Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie "umweltfreundlich" oder "natürlich".
- Nachhaltigkeitssiegel sind künftig nur noch erlaubt, wenn sie von einer staatlichen Stelle geregelt sind oder von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Zudem müssen sie allen Unternehmen grundsätzlich offenstehen.
- Das Portal Siegelklarheit bewertet Nachhaltigkeitssiegel danach, wie glaubwürdig sie sind und welche Anforderungen sie an Umwelt und soziale Aspekte stellen, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung der Siegel auf Konformität mit geltenden Vorschriften.
"Klimaneutral", aus "100% recyceltem Plastik" oder "Natürlich": Auf der Suche nach nachhaltigen Produkten begegnen uns oft grüne Werbeversprechen. Bei diesen als "Green Claims" bekannten Botschaften werden Umweltaussagen zu Werbezwecken eingesetzt.
Problematisch wird es, wenn das Produkt gar nicht wesentlich umweltfreundlicher als vergleichbare Produkte ist - dann handelt es sich um sogenanntes "Greenwashing".
Diesen Missstand hat die EU-Kommission erkannt und strengere Regeln für die Werbung mit Sozial- und Umweltaussagen erlassen, die jetzt auch in deutsches Recht umgesetzt wurden.
Das neue Gesetz
- Die strengeren Regeln für die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie "umweltfreundlich" oder "natürlich" gelten ab dem 27. September 2026. Auch Werbeaussagen zur Lebensdauer und Reparierbarkeit werden strenger geregelt.
- Grundlage ist die EmpCo-Richtlinie (EU-Richtlinie zur "Stärkung der Verbraucher im ökologischen Wandel" 2024/825/EU) und ihre Umsetzung in deutsches Recht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Neue Regeln für Nachhaltigkeitssiegel
Durch die EU-Richtlinie gelten auch strengere Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel und siegelähnliche Zeichen. Für Verbraucher:innen ist vor allem wichtig:
Erlaubt sind grundsätzlich nur Nachhaltigkeitssiegel, die
- von einer staatlichen Stelle geregelt werden
oder - auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen. Hier muss eine unabhängige Stelle prüfen, ob die Regeln des Siegels eingehalten werden. Diese Regeln müssen öffentlich einsehbar sein. Außerdem muss das Siegel grundsätzlich allen Unternehmen offenstehen: Wer die Anforderungen erfüllt, muss das Siegel grundsätzlich nutzen können.
Unternehmen dürfen sich nach diesen Vorgaben künftig kein eigenes Nachhaltigkeitssiegel mehr ausdenken. Sie dürfen die Anforderungen dafür nicht mehr selbst festlegen und gleichzeitig selbst kontrollieren, ob sie diese einhalten.
Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, sollte es belegen können:
- Orientieren Sie sich an vertrauenswürdigen Siegeln oder unabhängigen Prüfberichten.
- Achten Sie bei Nachhaltigkeitssiegeln darauf, wer dahintersteht und dass unabhängige Stellen prüfen, ob die Anforderungen eingehalten werden.
- Siegelklarheit gibt Ihnen Orientierung.
Siegelklarheit bewertet Nachhaltigkeitssiegel
Wenn Sie wissen möchten, wie vertrauenswürdig ein Nachhaltigkeitssiegel ist, können Sie sich bei Siegelklarheit informieren. Das Portal bewertet Nachhaltigkeitssiegel und macht transparent, worauf es bei der Bewertung ankommt.
Siegelklarheit bewertet Siegel entweder
- mit einer Detailbewertung oder
- mit einem Schnellcheck.
Alle Bewertungen finden Sie im Siegelverzeichnis.
Gut zu wissen:
- Siegel mit einer Detailbewertung sowie Siegel, die den Schnellcheck vollständig bestanden haben, erfüllen die grundlegenden Kriterien, die Siegelklarheit im Hinblick auf die neuen Anforderungen der EU-Richtlinie EmpCo prüft.
- Eine rechtliche Prüfung der Siegel auf Konformität mit geltenden Vorschriften ist jedoch damit nicht verbunden.