Logo Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Gute Wahl

Glaub­würdigkeit

Umwelt­freundlichkeit

Sozial­verträglichkeit

  • Schwerpunkt
  • Siegelgeber
  • Gut zu wissen
Die Auszeichnung erhalten nur jene Produkte und Dienstleistungen, die neben einer Vielzahl an Umweltkriterien auch Anforderungen an Qualität und Langlebigkeit erfüllen. Papier für Bürokommunikation, Zeitungen und Magazine muss hohe Qualitätsanforderungen erfüllen - mit dem Umweltzeichen erfüllt es auch den besten Stand der Umwelttechnik. Es besteht zu 100 Prozent aus Recycling- oder gänzlich chlorfrei gebleichtem Papier und bei der Herstellung wird auf optimale und umweltgerechte Nutzung der Rohstoffe geachtet: - Der Faserstoff von Schreib-, Kopier, EDV- und Druckpapier besteht zur Gänze aus Altpapier, 60 Prozent davon aus unteren und mittleren Sorten was dazu beiträgt, dass auch mindere Papierqualitäten wiederverwertet werden - Hochqualitatives Papier für Tintenstrahl- und Hochleistungslaserdrucker sowie Papier für Zeitungen, Zeitschriften und Magazine wird nur aus Holz hergestellt, das zu 50 Prozent aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt - Bei der Herstellung aller Papiersorten gibt es strikte Beschränkungen für den Einsatz von gesundheits- oder umweltgefährdenden Chemikalien sowie strenge Grenzwerte für die Schadstoff-Belastung von Luft und Wasser. - Für Produkte aus Recyclingpapier muss der Faserstoff zu 100 % aus Altpapier bestehen. Je nach Produktgruppe wird der Einsatz von mindestens 50 % Unteren und Mittleren Sorten gefordert. Dies trägt dazu bei, dass auch haushaltsübliche Papierqualitäten einem Recyclingprozess zugeführt werden.
Das Österreichische Umweltzeichen ist ein staatliches Umweltsiegel und wurde 1990 auf Initiative des Österreichischen Umweltministeriums ins Leben gerufen. Es gilt heute als das wichtigste staatlich geprüfte Umweltsiegel in Österreich und wird in vier Kategorien vergeben: an Produkte oder Dienstleistungen, Tourismus- und Gastronomiebetriebe, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie an Green Meetings & Events. Das Österreichische Umweltzeichen ist somit für umweltbewusste Konsument:innen eine Orientierungshilfe bei Kaufentscheidungen im täglichen Leben.
Die Vergabe des Österreichischen Umweltzeichens wird beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) beantragt. Antragsteller:in kann jede natürliche oder juristische Person sein, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Inland (bzw. in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem EWR-Staat) hat, Produkte in Österreich herstellt oder nach Österreich importiert bzw. eine Dienstleistung in Österreich anbietet.“
Informationen zu den Standarddokumenten

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Dokumenten und Richtlinien, die bei der Erhebung der Standarddaten berücksichtigt wurden:

UZ 02 Grafisches Papier Version 8.0 Ausgabe vom 1. Jänner 2019 Prüfprotokoll UZ 02Grafisches Papier Version 8.0 Ausgabe vom 1. Jänner 2019

Glaub­würdigkeit 52%

  • Verfügbarkeit der Organisationsstruktur
  • Unabhängigkeit des Systeminhabers vom Zertifikatsinhaber
  • Verfügbarkeit des Standards
  • Öffentliche Konsultation des Standards
  • Regelmäßige Revision des Standards
  • Rechtlicher Status
  • Finanzierungsquellen
  • Prozess der Standardsetzung
  • Bewertungsmethodik
  • Nachhaltigkeitsziele und Zielsetzung des Programms
  • Zentrale Themen
  • Feedback von Interessengruppen
  • Konsistente Auslegung des Standards
  • Zugänglichkeit des Systems
  • Beschwerde- und Einspruchsverfahren der Prüfstellen
  • Verfügbarkeit von Prüfberichten
  • Geltungsbereich und Gültigkeitsdauer des Zertifikats / der Lizenz
  • Zertifiziertes oder geprüftes Unternehmen / gelabelte Produktliste
  • Akkreditierte/ zugelassene Prüfstellen
  • Unabhängigkeit der Konformitätsbewertung
  • Konsistente Entscheidungsfindung bei Konformitätsbewertung
  • Verfahren bei Nicht-Konformität
  • Claims- und Kennzeichnungsrichtlinien
  • Systemmanagement
    6/17
    • Governance
      6/12
      • Stellt die standardsetzende Organisation ihre Organisationsstruktur, einschließlich der Zusammensetzung der Leitungsorgane, öffentlich zur Verfügung?
        Antwort: Ja, öffentlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (auf Anfrage) (0 Punkte)
        • Ja, öffentlich (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
      • Handelt es sich bei der standardsetzenden Organisation um eine juristische Person, eine Organisation, die eine Partnerschaft von juristischen Personen ist, oder um eine staatliche oder zwischenstaatliche Einrichtung?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Gibt es einen Mechanismus für die Beteiligung von Interessengruppen an der Entwicklung des Standardsystems und der Entscheidungsfindung?
        Antwort: No
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Yes available publicly (2 Punkte)
        • Yes available on request (1 Punkt)
        • No (0 Punkte)
      • Stellen die Abstimmungsverfahren des obersten Entscheidungsgremiums eine ausgewogene Vertretung der Interessen der Beteiligten sicher, bei der kein Einzelinteresse überwiegt?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Stellt die standardsetzende Organisation quantitative Informationen über die Einkommensquellen oder die Finanzierungsstruktur des Systems zur Verfügung?
        Antwort: Ja (auf Anfrage)
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
        • Nein (0 Punkte)
      • Verfügt der Systeminhaber über ein internes Qualitätsmanagementsystem?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
      • Ist die standardsetzende Organisation wirtschaftlich unabhängig vom Zertifikatsinhaber?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Hat die standardsetzen-de Organisation nachhaltigkeitsorientierte Ziele und Vorgaben?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Verfügt die standardsetzende Organisation über eine Strategie zur Erreichung ihrer nachhaltigkeitsorientierten Ziele?
        Antwort: Ja (auf Anfrage)
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
    • Wirkung
      0/4
      • Verfügt die standardsetzende Organisation über ein System zur Messung der Wirkung und Fortschritte bei der Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
      • Nutzt die standardsetzende Organisation die Ergebnisse des Monitorings, um daraus zu lernen und ihr Programm zu verbessern?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Stellt der Systeminhaber die Nachhaltigkeitsergebnisse aus M&E zur Verfügung?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
    • Beschwerdemechanismus
      0/0
      • Verfügt die standardsetzende Organisation über einen öffentlich und leicht zugänglichen Beschwerdemechanismus?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
        • No (0 Punkte)
        • Yes (1 Punkt)
    • Unterstützende Strategien
      0/1
      • Werden im Rahmen des Programms Strategien oder Aktivitäten angeboten, um die Leistung der teilnehmenden Unternehmen zu verbessern, z. B. durch den Aufbau von Kapazitäten oder den Zugang zu Finanzmitteln?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Nicht anwendbar (0 Punkte)
  • Standardsetzung
    10/11
    • Wird der Standard öffentlich und kostenlos zur Verfügung gestellt?
      Antwort: Ja, öffentlich
      Punktzahl: 1/1
      Mögliche Antworten
      • Ja (auf Anfrage) (0 Punkte)
      • Ja, öffentlich (1 Punkt)
      • Nein (0 Punkte)
    • Wurden im Rahmen des Standardsetzungsprozesses wichtige Nachhaltigkeitsaspekte in dem Sektor, in dem das System tätig ist, oder im Produktlebenszyklus definiert?
      Antwort: Ja
      Punktzahl: 1/1
      Mögliche Antworten
      • Nein (0 Punkte)
      • Ja (1 Punkt)
    • Wird der Standardsetzungsprozess oder eine Zusammenfassung des Verfahrens, wie sich Interessengruppen an dem Standardsetzungsprozess beteiligen können, öffentlich zugänglich gemacht?
      Antwort: Ja, öffentlich
      Punktzahl: 1/1
      Mögliche Antworten
      • Ja (auf Anfrage) (0 Punkte)
      • Ja, öffentlich (1 Punkt)
      • Nein (0 Punkte)
    • Können sich Interessenvertreter*innen am Standardsetzungsprozess beteiligen?
      Antwort: All stakeholders
      Punktzahl: 2/2
      Mögliche Antworten
      • Members only (1 Punkt)
      • Invitation only (1 Punkt)
      • All stakeholders (2 Punkte)
    • Haben die von dem Standard direkt betroffenen Interessengruppen die Möglichkeit, sich an dem Standardsetzungsprozess zu beteiligen?
      Antwort: Ja
      Punktzahl: 1/1
      Mögliche Antworten
      • Nein (0 Punkte)
      • Ja (1 Punkt)
    • Werden Standardentwürfe im Rahmen des Entwicklungs- und Überarbeitungsprozesses auf ihre Relevanz und Überprüfbarkeit hin getestet/erprobt?
      Antwort: Keine Informationen vorhanden
      Punktzahl: None/1
      Mögliche Antworten
      • Ja (1 Punkt)
      • Nein (0 Punkte)
      • Not applicable (0 Punkte)
    • Legt die standardsetzende Organisation Informationen darüber vor, wie die Anregungen aus den Konsultationen in die endgültige Fassung des Standards eingeflossen sind?
      Antwort: Ja (auf Anfrage)
      Punktzahl: 1/2
      Mögliche Antworten
      • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
      • Ja, öffentlich (2 Punkte)
      • Nein (0 Punkte)
    • Stellen die Abstimmungsverfahren des für den Standardsetzungsprozess zuständigen Entscheidungsgremiums eine ausgewogene Vertretung der Interessen der Beteiligten sicher?
      Antwort: Ja
      Punktzahl: 1/1
      Mögliche Antworten
      • Nein (0 Punkte)
      • Ja (1 Punkt)
    • Wird der Standard mindestens alle 5 Jahre überprüft und ggf. überarbeitet?
      Antwort: Ja
      Punktzahl: 1/1
      Mögliche Antworten
      • Nein (0 Punkte)
      • Ja (1 Punkt)
    • Stellt das System sicher, dass Leitlinien vorhanden sind, die eine einheitliche Auslegung des Standards unterstützen?
      Antwort: Ja
      Punktzahl: 1/1
      Mögliche Antworten
      • Nein (0 Punkte)
      • Ja (1 Punkt)
    • Gibt es Verfahren und Leitlinien für die Anwendung oder Auslegung des Standards in regionalen Kontexten?
      Antwort: Not applicable
      Mögliche Antworten
      • Ja (1 Punkt)
      • Nein (0 Punkte)
      • Not applicable (0 Punkte)
  • Konformitätskontrolle
    19/38
    • Konformitätskontrollsystem
      7/13
      • Gibt es eine öffentlich zugängliche, dokumentierte Bewertungsmethodik, mit der die Konformität mit dem Standard bewertet werden kann?
        Antwort: Ja, öffentlich verfügbar
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja, verfügbar auf Anfrage (0 Punkte)
        • Ja, öffentlich verfügbar (1 Punkt)
      • Können sich alle potenziellen Antragsteller innerhalb des Geltungsbereichs des Programms bewerben (um zertifiziert/geprüft zu werden)?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Stellt die standardsetzende Organisation Informationen über die Bewertungsgebühren zur Verfügung oder verlangt sie dies von den Prüfstellen?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja, verfügbar auf Anfrage (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich verfügbar (2 Punkte)
      • Orientieren sich alle Kosten und Gebühren für Antragsteller und Zertifikatsinhaber/Lizenznehmer an den Programmkosten und werden so niedrig wie möglich gehalten?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (0 Punkte)
      • Verlangt die standardsetzende Organisation von den Prüfstellen, dass sie über ein leicht zugängliches Beschwerde- und Einspruchsverfahren verfügen?
        Antwort: Yes available on request
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • No (0 Punkte)
        • Yes available on request (1 Punkt)
        • Yes publicly available (2 Punkte)
      • Stellt die standardsetzende Organisation eine Zusammenfassung der Zertifizierungs-/Verifizierungsberichte (ohne personenbezogene und wirtschaftlich sensible Informationen) zur Verfügung oder verlangt dies von den Prüfstellen?
        Antwort: Nein (vertraulich)
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (keine Berichte) (0 Punkte)
        • Nein (vertraulich) (1 Punkt)
        • Ja (auf Anfrage) (2 Punkte)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
      • Legt das Zertifikat oder die Lizenz den Umfang der Konformitätsbewertung und die Gültigkeitsdauer fest?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Führt die standardsetzende Organisation eine öffentlich zugängliche Liste der zertifizierten oder geprüften Unternehmen oder eine Liste der geprüften Produkte/Produktgruppen oder eine Liste der Mitglieder (im Falle von mitgliedschaftsbasierten Initiativen) oder verlangt dies von Prüfstellen?
        Antwort: Yes
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Yes (1 Punkt)
        • No (0 Punkte)
        • Yes incl. scope of certificate or license (2 Punkte)
      • Führt die standardsetzende Organisation eine aktuelle und öffentlich zugängliche Liste aller akkreditierten/zugelassenen/suspendierten Konformitätsbewertungsstellen?
        Antwort: Ja, öffentlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (auf Anfrage) (0 Punkte)
        • Ja, öffentlich (1 Punkt)
      • Überprüft die standard-setzende Organisation regelmäßig die Wirksamkeit des Konformitätskontrollsystems?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
        • Annual (1 Punkt)
        • Every 3 years (1 Punkt)
        • Every 5 years (1 Punkt)
        • Ad hoc (0 Punkte)
      • Verlangt die standardsetzende Organisation, dass Kunden und andere betroffene Interessengruppen über Änderungen am Konformitätskontrollsystem informiert werden?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Verlangt die standardsetzende Organisation kontinuierliche Leistungsverbesserungen, um die Zertifizierung aufrechtzuerhalten?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Verfügt die standardsetzende Organisation über eine dokumentierte Bewertungsmethode für Prüfstellen, die die CoC bewerten?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • yes publicly available (2 Punkte)
        • yes available on request (1 Punkt)
        • No (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt die standardsetzende Organisation von den Prüfstellen, dass sie über die eingegangenen Beschwerden und die zur Lösung des Problems getroffenen Maßnahmen Bericht erstatten?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
        • No (0 Punkte)
        • Yes (1 Punkt)
      • Unterhält die standardsetzende Organisation ein Informationsmanagementsystem?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
        • No (0 Punkte)
        • Yes (1 Punkt)
      • Hat die standardsetzende Organisation Gleichwertigkeitsanforderungen an die Ergebnisse anderer, von ihr anerkannten, Konformitätskontrollen festgelegt?
        Antwort: No
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Yes (1 Punkt)
        • No (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
    • Konformitätsbewertung
      11/16
      • Konformitätsbewertungsverfahren
        4/4
        • Verlangt die standardsetzende Organisation eine Konformitätsprüfung aller Kunden durch unabhängige Dritte, um die Einhaltung des Standards zu überprüfen?
          Antwort: Ja
          Punktzahl: 2/2
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (2 Punkte)
          • Nicht anwendbar (0 Punkte)
        • Legt die standardsetzende Organisation Leitlinien für die Entscheidungsfindung fest, um sicherzustellen, dass die Prüfstellen einheitliche Verfahren zur Konformitätsbewertung von Kun-den oder Laborergebnissen mit dem Standard anwenden?
          Antwort: Ja
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
        • Verlangt die standardsetzende Organisation, dass die Prüfstellen über ein Verfahren verfügen, das regelt, wie die Kunden mit Nichtkonformitäten umzugehen haben, auch wenn ein Zertifikat oder eine Lizenz ausgesetzt oder widerrufen wird?
          Antwort: Ja
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
      • Nachhaltigkeitsprüfungen
        5/9
        • Verfügt die standardsetzende Organisation über ein dokumentiertes Aufsichtskonzept, das von den Prüfstellen verlangt, dass sie akkreditiert sind oder die Anforderungen der ISO/IEC 17065, ISO/IEC 17021, ISO/IEC 17020, ISO/IEC 17025 (für Laboratorien) erfüllen oder alternativ relevante Anforderungen des ISEAL Assurance Code erfüllen?
          Antwort: Ja
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
          • Nicht anwendbar (0 Punkte)
        • Verlangt die standardsetzende Organisation, dass die Kunden regelmäßig und regelmäßig geprüft werden?
          Antwort: 4-5 Jahre
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • 1 Jahr oder weniger (1 Punkt)
          • 1-2 Jahre (1 Punkt)
          • 2-3 Jahre (1 Punkt)
          • 4-5 Jahre (1 Punkt)
          • 5 Jahre oder mehr (1 Punkt)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Beruht die Häufigkeit oder Intensität eines Audits oder einer Aufsichtsprüfung auf einer Risikobewertung des Kunden oder der Konformitätsbewertungsstelle?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Legt die standardsetzende Organisation die erforderliche Intensität für jede Art von Audit und die Tätigkeiten fest, die von den Prüfstellen für jeden Standard durchgeführt werden müssen?
          Antwort: Ja
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
          • Nicht anwendbar (0 Punkte)
        • Erlaubt oder verlangt die standardsetzende Organisation, dass die Konformitätsbewertungsstellen unangekündigte Audits durchführen?
          Antwort: Nicht erlaubt
          Punktzahl: 0/2
          Mögliche Antworten
          • Erlaubt (1 Punkt)
          • Vorgeschrieben (2 Punkte)
          • Nicht erlaubt (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Sind die Prüfer*innen verpflichtet, während des Audits- und Aufsichtsprüfprozesses den Beitrag externer Interessengruppen einzuholen?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
          • Nicht anwendbar (0 Punkte)
        • Verlangt die standardsetzende Organisation von den Konformitätsbewertungsstellen, dass sie ein einheitliches Berichtsformat verwenden?
          Antwort: Ja
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Verlangt die standardsetzende Organisation, dass Prüfstellen und Aufsichtsstellen kompetentes und unparteiisches Personal (neben Prüfer*innen / Auditor*innen /Teams) einsetzen, um Entscheidungen über die Einhaltung der Vorschriften zu treffen?
          Antwort: Ja
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
      • Gruppenzertifizierung
        0/0
        • Muss die Gruppe über ein gemeinsames Verwaltungssystem mit klaren Zuständigkeiten für die Umsetzung des Systems verfügen?
          Antwort: Not applicable
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Verfügt die standardsetzende Organisation über einen Mechanismus, der vorschreibt und begründet, wie alle Standorte innerhalb einer Gruppenzertifizierung im Laufe der Zeit auditiert werden?
          Antwort: Not applicable
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Gibt es eine Formel für den Stichprobenumfang und ein Stichprobenverfahren, um die Anzahl der Gruppenmitglieder zu bestimmen, die extern überprüft wird, und wie die Stichprobe ausgewählt wird?
          Antwort: Not applicable
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
          • ja, auf Grundlage einer Risikobewertung (2 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Sind in den Anforderungen an die Gruppenzerti-fizierung/-prüfung die Bedingungen festgelegt, unter denen ein Gruppenmitglied suspendiert oder aus einer Gruppe ausgeschlossen werden kann?
          Antwort: Not applicable
          Mögliche Antworten
          • Member suspended from certification (1 Punkt)
          • Member removed from a group (1 Punkt)
          • Group suspension (1 Punkt)
          • No repercussion (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
      • Produktionskette (Chain of Custody)
        0/0
        • Verlangt die standardsetzende Organisation, dass alle Unternehmen, die das zertifizierte Produkt physisch handhaben, sich einem CoC-Audit unterziehen, wenn das Produkt für den Einzelhandelsverkauf als zertifiziertes, gekennzeichnetes Produkt bestimmt sein kann?
          Antwort: Not applicable
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
      • Laboruntersuchungen
        2/3
        • Wird in der dokumentierten Bewertungsmethodik auf Testmethoden verwiesen oder sind diese enthalten?
          Antwort: Ja, öffentlich
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
          • Ja, öffentlich (1 Punkt)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Gibt es Vorgaben für Stichproben bei der Konformitätsüberwachung?
          Antwort: Yes
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • No (0 Punkte)
          • Yes (1 Punkt)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Gibt es ein Verfahren für den Umgang mit nicht-konformen Produkten, die von einem Kunden/Lizenznehmer hergestellt wurden?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
    • Kompetenzen der Prüfer*innen
      1/8
      • Legt die standardsetzende Organisation die Qualifikationen, Kompetenzen, die erforderliche Mindesterfahrung in der Branche und die Schulungsanforderungen für die Prüfer*innen für Konformitäts- / Aufsichtskontrollen fest?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Nicht anwendbar (0 Punkte)
      • Legt die standardsetzende Organisation die Qualifikationen, Kompetenzen, die erforderliche Mindesterfahrung in der Branche und die Schulungsanforderungen für die Prüfer*innen für Konformitäts- / Aufsichtskontrollen fest?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
        • No (0 Punkte)
        • Yes (1 Punkt)
      • Verlangt die standardsetzende Organisation, dass die Auditor*innen der Konformitätsbewertungsstellen eine Auditorenschulung zu einem für das System relevanten Standard, die auf der ISO 19011 oder einer gleichwertigen Norm basiert, erfolgreich absolvieren?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt die standardsetzende Organisation, dass die Anbieter von Prüfungs- und Aufsichtsleistungen ein Programm zur Überwachung und Sicherstellung der kontinuierlichen Kompetenz und guten Leistung der Prüfer*innen und Auditor*innen durchführen?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Führt die standardsetzende Organisation Kalibrierungsmaßnahmen durch oder verlangt sie von den Konformitätsbewertungsstellen, dass sie sicherstellen, dass die der Prüfer*innen / Auditor*innen aufeinander abgestimmt sind?
        Antwort: No
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Annually (2 Punkte)
        • Ad Hoc (1 Punkt)
        • No (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt die standardsetzende Organisation, dass die Konformitätsbewertungsstellen über einen Verhaltenskodex oder ein gleichwertiges Instrument sowie über unterstützende Verfahren verfügt, um das Verhalten und die Handlungen der Mitarbeitenden der Konformitätsbewertungsstelle zu lenken und gegen Fehlverhalten vorzugehen?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Bewertet die standardsetzende Organisation potenzielle Risiken für die Unparteilichkeit der Prüfer*innen und verlangt sie, wo dies gerechtfertigt ist, von den Konformitätsbewertungsstellen und Aufsichtsgremien, Praktiken zur Minderung dieser Risiken anzuwenden?
        Antwort: Yes
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • No (0 Punkte)
        • Yes (1 Punkt)
    • Aufsicht
      0/1
      • Erfordert das System einen Aufsichtsmechanismus und ist dieser dokumentiert?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Nicht anwendbar (0 Punkte)
      • Wird die Aufsicht von einer dritten Partei durchgeführt, die von der standardsetzenden Organisation und den Konformitätsbewertungsstellen unabhängig ist?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Legt die standardsetzende Organisation die Art und Intensität der Aufsichtstätigkeiten über die Konformitätsbewertungsstellen fest?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • <1 year (2 Punkte)
        • 1 year (2 Punkte)
        • 2-3 years (2 Punkte)
        • 4-5 years (1 Punkt)
        • >5 years (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
        • None (0 Punkte)
      • Berücksichtigt die Intensität der Aufsichtstätigkeiten die Risikofaktoren, die mit der Konformitätsbewertungsstelle und ihrem Personal verbunden sind?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Legt die standardsetzende Organisation das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Konformitätsbewertungsstellen klar fest?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Bewertet die standardsetzende Organisation die systemspezifische Kompetenz bei der Zulassung von Konformitätsbewertungsstellen, die nach anderen einschlägigen Standards akkreditiert sind (Proxy-Akkreditierung)?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Ja, Bewertung der programmspezifischen Kompetenz (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verfügt die standardsetzende Organisation über dokumentierte und zugängliche Beschwerde- und Einspruchsmechanismen oder verlangt es von den Aufsichtsstellen solche?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Legt die standardsetzende Organisation fest oder verlangt sie von der Aufsichtsstelle, dass sie festlegt, wie die Konformitätsbewertungsstellen mit den durch die Aufsicht festgestellten Nichtkonformitäten umgehen müssen?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt die standardsetzende Organisation, dass Zusammenfassungen von Aufsichtsberichten (ohne persönliche und wirtschaftlich sensible Informationen) öffentlich zugänglich gemacht werden?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt die standardsetzende Organisation, dass die Vor-Ort-Prüfung der Konformitätsbewertungsstelle in den Aufsichtszyklus einbezogen werden?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt die standardsetzende Organisation, dass die Aufsichtsstelle auch Überprüfungen der Leistung der Konformitätsbewertungsstelle vor Ort umfasst?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
  • Claims und Rückverfolgbarkeit
    2/5
    • Rückverfolgbarkeit
      0/0
      • Verfügt die standardsetzende Organisation über einen dokumentierten Chain-of-Custody-Standard oder andere Rückverfolgbarkeitsanforderungen, die für die gesamte Lieferkette gelten?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja, auf Anfrage (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Gibt es CoC-Anforderungen für nicht zertifiziertes Material, falls die Vermischung von zertifizierten mit nicht zertifizierten Inputs erlaubt ist?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt die standardsetzende Organisation von den Konformitätsbewertungsstellen, dass sie überprüfen, ob alle Unternehmen innerhalb der Produktkette genaue und zugängliche Aufzeichnungen führen, anhand derer jedes zertifizierte Produkt oder jede Charge von Produkten von der Verkaufsstelle bis zum Käufer zurückverfolgt werden kann?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Sind Unternehmen verpflichtet, CoC-Aufzeichnungen mindestens für die Gültigkeitsdauer des Zertifikats aufzubewahren?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verfügt das System über ein Rückverfolgbarkeitssystem, das die Überprüfung des Produktflusses zwischen den Lieferkettenstufen ermöglicht?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
    • Claims und Produktkennzeichnung
      2/5
      • Verfügt die standardsetzende Organisation über dokumentierte Anforderungen für die Verwendung von Symbolen, Logos und/oder Claims im Zusammenhang mit dem Standard und macht diese öffentlich zugänglich?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Nicht anwendbar (0 Punkte)
      • Sind in den Kennzeichnungsrichtlinien die Arten von Claims festgelegt, die für verschiedene Arten von CoC-Modellen geltend gemacht werden können, wenn die standardsetzende Organisation mehr als ein Modell zulässt?
        Antwort: Not applicable
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Müssen Claims- und Label-Nutzer*innen eindeutige Lizenznummern oder andere Rückverfolgungsmechanismen verwenden?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt der Systeminhaber eine Überwachung der korrekten Verwendung von Claims und Kennzeichnungen auf dem Markt, einschließlich eines Beschwerdemechanismus zur Meldung von Missbrauch?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Ist das Etikett mit einer erklärenden Textaussage oder einem Link zu weiteren Informationen versehen?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verfügt die standardsetzende Organisation über ein Verfahren, in dem spezifische Folgen bei Missbrauch von Claims festgelegt sind, und verlangen sie dies auch von ihren Konformitätsbewertungsstellen?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

Umwelt­freundlichkeit 55%

  • Kriterien für den Einsatz von für die menschliche Gesundheit schädlichen Chemikalien
  • Kriterien für die Verwendung von Chlorgas
  • Kriterien für die Verwendung von Azofarbstoffen
  • Use of Natural Fibres
  • Chemikalien
    8/17
    • Verwendung von Chemikalien
      8/14
      • Enthält der Standard Anforderungen für den Einsatz von Chemikalien?
        Antwort: Basic: Dokumentation der Verwendung sämtlicher Chemikalien
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Dokumentation der Verwendung sämtlicher Chemikalien (1 Punkt)
        • Advanced: Erhöhung der Effizienz / Verringerung der Verwendung von Chemikalien (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.1 Allgemeine Regelungen für Roh-, Hilfs- und Einsatzstoffe Alle Stoffe und Gemische, die zur Faserstofferzeugung, Altpapieraufbereitung und Papierherstellung eingesetzt werden, sind der begutachtenden Prüfstelle bekannt zu geben. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH-Verordnung [1] sind in deutscher o-der englischer Sprache dem Gutachten beizulegen. Stoffe und Zubereitungen, die während der Herstellung die nachstehenden Gefährlichkeitsmerkmale verlieren (z.B. durch Ausreagieren), sind von den angeführten Mengenbeschränkungen ausgenommen. (Prufprotokoll) Alle eingesetzten Stoffe bzw. Gemische sind in Tabelle 9 im Anhang des Prüfprotokolls einzutragen und hinsichtlich der unter Punkt 2.1 der Richtlinie gestellten Kriterien zu bewerten. Die eingetragenen Stoffe und Gemische sind von der Prüfstelle nach folgenden Anforderungen zu prüfen und zu bewerten: Wurden im Rahmen der Begutachtung Stoffe bzw. Gemische vorgefunden, die NICHT den Richtlinien entsprechen, so sind diese in nachstehender Tabelle einzutragen. Die aktuellen Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind für alle eingesetzten Stoffe oder Gemische dem Gutachten in deutscher oder englischer Sprache beigelegt. 0 ja 0 nein

        Referenzdokumente:

        2.1 Allgemeine Regelungen für Roh-, Hilfs- und Einsatzstoffe ........................... 5

      • Enthält der Standard Anforderungen für Chemikalien, die in der REACH-Kandidatenliste als besonders besorgniserregende Stoffe aufgeführt sind?
        Antwort: Basic: Verwendung eingeschränkt
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Verwendung eingeschränkt (1 Punkt)
        • Advanced: Verbot der Verwendung mit Ausnahme von definierten Ausnahmeregelungen. (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        Stoffe, die nach Artikel 59 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandida-tenliste aufgenommen wurden. Dabei ist jene Version der Kandidatenliste gültig, die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell ist.{1} 0,1% {1} https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table Stoffe, die als PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder vPvB (stark persistent und stark bioakkumulierend) eingestuft sind (REACH, Anhang XIII) 0,1%

        Referenzdokumente:

        Seite 6 Tabelle 1: Gefahrenhinweise (Gefahrenkategorien) und zugehörige allgemeine Grenzwerte

      • Enthält der Standard Anforderungen zu den H-Sätzen H400, H410, H411?
        Antwort: Basic: Verbot der Verwendung für bestimmte Anwendungen
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Verbot der Verwendung für bestimmte Anwendungen (1 Punkt)
        • Advanced: Verbot der Verwendung für alle Anwendungen (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        Umweltgefahren H400 (Akut gewässergefährdend) 1,0% H410 (Chronisch gewässergefährdend Kat. 1) 1,0% H411 (Chronisch gewässergefährdend Kat. 2) 1,0% H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre 0,1%

        Referenzdokumente:

        Seite 6 Tabelle 1: Gefahrenhinweise (Gefahrenkategorien) und zugehörige allgemeine Grenzwerte

      • Enthält der Standard Anforderungen für H-Sätze?
        Antwort: Basic: Verbot der Verwendung für bestimmte Anwendungen
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Verbot der Verwendung für bestimmte Anwendungen (1 Punkt)
        • Advanced: Verbot der Verwendung von H-Sätze sowie von zusätzlichen H-Sätze für alle Anwendungen (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        Es gilt: Für die Herstellung von Produkten gem. Pkt. 1 Produktgruppendefinition dürfen Stoffe, die in folgende H-Sätze nach CLP-Verordnung [2] eingestuft sind, in Reinform nicht eingesetzt oder verwendet werden. In Gemischen, die für die Herstellung von Produkten gem. Pkt. 1 Produktgruppende-finition eingesetzt oder verwendet werden, dürfen Stoffe, die in folgende H-Sätze nach CLP-Verordnung [2] eingestuft sind, maximal zu den in Tabelle 1 angeführten Grenzwerten enthalten sein. Wurde in der CLP-VO ein spezifischer Konzentrationsgrenzwert festgelegt, so gilt der niedrigere Wert als Grenzwert. Ausgenommen sind jene für „umweltgefährlich“, hier gelten die in der Tabelle angegebenen Grenzwerte generell. Akut toxisch der Kategorien 1, 2 oder 3 H300 (Akut Tox. oral Kat.1 und 2) H310 (Akut Tox. dermal Kat.1 und 2) H330 (Akut Tox. inhalativ Kat.1 und 2) 0,1% H301 (Akut Tox. oral Kat. 3) H311 (Akut Tox. dermal Kat. 3) H331 (Akut Tox. inhalativ Kat. 3) 0,1% Toxisch für spezifische Zielorgane (STOT) der Kategorien 1 oder 2 H370 (STOT einmalig Kat. 1) H371 (STOT einmalig Kat. 2) H372 (STOT wiederholt Kat. 1) H373 (STOT wiederholt Kat.2) 1,0% Karzinogenität H350, H350i (Kat. 1A, 1B) 0,1% H351 (Kat.2) 0,1% Keimzellmutagenität H340 (Kat. 1A, 1B) 0,1% H341 (Kat.2) 1,0% Reproduktionstoxizität H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df (Kat. 1A, 1B) 0,1% H361f, H361d, H361fd (Kat.2) 0,1% H362 (Reproduktionstoxisch auf oder über die Laktation) 0,1% Sensibilisierend H334 (Sens. der Atemwege Kat. 1 und 1B) 0,1% H334 (Sens. der Atemwege Kat. 1A) 0,01% H317 (Sens. der Haut Kat. 1 und 1B) 0,1% H317 (Sens. der Haut Kat. 1A) 0,01%

        Referenzdokumente:

        2 Gesundheits- und Umweltkriterien ...................................................................... 5 2.1 Allgemeine Regelungen für Roh-, Hilfs- und Einsatzstoffe ........................... 5 Tabelle 1: Gefahrenhinweise (Gefahrenkategorien) und zugehörige allgemeine Grenzwerte... 6

      • Enthält der Standard Kriterien für die biologische Abbaubarkeit von Stoffen?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten

        Auszug aus dem Standard:

        Alle beim Deinking verwendeten Tenside müssen vollständig biologisch abbaubar sein. Es ist nach OECD 302 A-C (oder entsprechende ISO-Normen) zu prüfen, und gilt bei einem Abbau (einschließlich Adsorption) um mindestens 70 % binnen 28 Ta-gen für 302 A und B sowie um mindestens 60 % für 302 C als biologisch abbaubar. Die aktiven Bestandteile in Bioziden oder Biostatika zur Bekämpfung schleimbilden-der Organismen in faserhaltigen Wasserumlaufsystemen dürfen nicht potenziell bio-akkumulativ sein. Das Akkumulationspotenzial von Bioziden wird durch log KOW (log des Verteilungskoeffizienten Octanol/Wasser) < 3,0 oder durch einen experimentell ermittelten Biokonzentrationsfaktor ≤ 100 charakterisiert. Dabei ist eines der folgen-den Prüfverfahren zu verwenden: OECD 107, 117 oder 305 A-E. (Prufprotokoll) Alle beim Deinking verwendeten Tenside sind gemäß der Richtlinie geltenden Anforderungen vollständig biologisch abbaubar. 0 ja 0 nein

        Referenzdokumente:

        2.2.1 Papierzusatzstoffe und Produktionshilfsstoffe ....................................... 7

      • Enthält der Standard eine Liste von Stoffen, die für die vorgesehene Verwendung unbedenklich sind?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Empfehlung
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten

        Auszug aus dem Standard:

        1. Beste verfügbare Techniken den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu die-nen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern; Bei der Festlegung der besten verfügbaren Techniken, ist unter Berücksichtigung der sich aus einer bestimmten Maßnahme ergebenden Kosten und ihres Nutzens sowie des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung im Allgemeinen wie auch im Einzelfall folgendes zu berücksichtigen: 1. (...) 2. Einsatz weniger gefährlicher Stoffe

        Referenzdokumente:

        Seite 17 ANHANG 1

      • Enthält der Standard Kriterien für die Prüfung des Endprodukts auf Rückstände von Chemikalien?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten

        Auszug aus dem Standard:

        Für Papier der Kategorie 1.1 dürfen als Oberflächenauftrag maximal 10% der Ge-samtmasse des Papiers, für Papiere mit einem Flächengewicht von  100 g/m² höchstens 10g/m² an Streichmasse eingesetzt werden. Bezüglich der verwendeten Chemikalien gelten die unter diesem Punkt gestellten Anforderungen. Reinigungschemikalien, Deinking-Chemikalien, Entschäumer, Dispergiermitteln oder Anstrichmittel (Strich), P dürfen keine Alkylphenolethoxylate und sonstige Al-kylphenolderivate2 zugesetzt werden. Alle beim Deinking verwendeten Tenside müssen vollständig biologisch abbaubar sein. Es ist nach OECD 302 A-C (oder entsprechende ISO-Normen) zu prüfen, und gilt bei einem Abbau (einschließlich Adsorption) um mindestens 70 % binnen 28 Ta-gen für 302 A und B sowie um mindestens 60 % für 302 C als biologisch abbaubar.

      • Enthält der Standard Anforderungen für die Verwendung von Farbstoffen oder Pigmenten, die Blei, Kupfer, Chrom, Nickel, Kadmium, Kobalt und Aluminium enthalten, in der Produktionsphase?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Verwendung von Chlorgas, elementarem Chlor und chlororganischen Verbindungen als Bleichmittel?
        Antwort: Basic: Verwendung eingeschränkt
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Verwendung eingeschränkt (1 Punkt)
        • Advanced: Verwendung verboten (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        Chlorgas darf nicht zur Faserstoffbleiche eingesetzt werden (ECF – elemental chlo-rine free). Diese Anforderung gilt nicht für Chlorgas, das in Verbindung mit der Pro-duktion und der Verwendung von Chlordioxid eingesetzt wird. (prufprotokoll:) Wird Chlorgas zur Faserstoffbleiche eingesetzt (ECF – elemental chlorine free)? 0 ja 0 nein

        Referenzdokumente:

        2.2.1 Papierzusatzstoffe und Produktionshilfsstoffe ....................................... 7

      • Enthält der Standard Anforderungen für das Verbot von Azofarbstoffen, die in der Produktionsphase aromatische Amine abspalten können, die für die menschliche Gesundheit schädlich sind?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten

        Auszug aus dem Standard:

        Für die Färbung und Nuancierung dürfen als Farbmittel (Pigmente oder Farbstoffe) keine Azofarbstoffe verwendet werden, die die in Anhang 2 angeführten Amine ab-spalten können ANHANG 2 Folgende aromatische Amine dürfen nicht durch reduktive Spaltung der im Pigment enthaltenen Azogruppe oder -gruppen gebildet werden bzw. durch die Verfahren der angeführten Methoden nach-gewiesen werden. Methoden: Prüfverfahren laut ÖNORM EN 14362-1 [25] und ÖNORM EN 14362-3 [26]. Gelten diese Methoden für einen Bedruckstoff gemäß dieser Richtlinie nicht als validierte Analyseme-thode gilt die Verwendung der verbotenen Azopigmente als nicht nachgewiesen bei Gehalten pro Ami-nokomponente von nicht mehr als 30 mg in einem Kilogramm Probematerial. 4-Amino-biphenyl 00092-67-1 Benzidin 00092-87-5 (...) (Prufprotokoll:) Es werden keine Azo-Farbstoffe, die aromatische Amine abspalten, eingesetzt 0 ja 0 nein

        Referenzdokumente:

        2.2.1 Papierzusatzstoffe und Produktionshilfsstoffe ....................................... 7 Seite 19 ANHANG 2

    • Umgang mit Chemikalien
      0/3
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Lagerung und Kennzeichnung von Chemikalien?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfu00fcllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für den selektiven und gezielten Einsatz von Chemikalien?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfu00fcllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für spezifische Verfahren/Kontrollen für den Umgang mit Verschmutzungsereignissen (zur Minderung der Umweltauswirkungen)?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfu00fcllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
  • Wasser
    4/7
    • Wassernutzung
      0/2
      • Beinhaltet der Standard Kriterien zum Wasserverbrauch in der Produktionsphase?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfu00fcllt
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Kontinuierliche Überwachung des Wasserverbrauchs (1 Punkt)
        • Advanced: Überwachung sowie Steigerung der Effizienz des Wasserverbrauchs (2 Punkte)
    • Abwasser
      4/5
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Abwasserqualität und die Abwasserbehandlung?
        Antwort: Advanced: Klärung des Abwassers mit Parametern, die für die Sicherstellung der entsprechenden Abwasserqualität festgelegt wurden
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 2/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Klärung des Abwassers (1 Punkt)
        • Advanced: Klärung des Abwassers mit Parametern, die für die Sicherstellung der entsprechenden Abwasserqualität festgelegt wurden (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.3.1 Spezifische Anforderungen an die Faserstoff- und Papierproduktion 2.3.1.1 Emissionen Abwasser-, Abluft- und fossiler CO2-Emissionen der Faserstoff- und Papierproduktion sind entsprechend den Vorgaben von „Paper Profile - the environmental product dec-laration for professional paper buyers“ [10] [10] Paperprofile, www.paperprofile.com (...) Produktionsstandorte, die über ein nach ÖNORM EN ISO 14001 zertifiziertes bzw. nach EMAS Verordnung validiertes Umweltmanagementsystem verfügen, können den Nachweis über die Abwasser-, Abluft- und CO2-Emissionensaufzeichnungen der Umweltberichte oder durch ein firmenmäßig gezeichnetes Papierprofil erbringen. An-dernfalls muss der Nachweis durch die Umweltzeichen-Prüfstelle erbracht werden Die gewichtete Punktesumme darf 100 nicht überschreiten, wobei die einzelnen Emissionswerte unter den angeführten Grenzwerten liegen müssen. Tabelle 2: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Zellstoff Tabelle 3: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Holzstoff / Faserstoff aus Altpapier Die Abwässer der Erzeugungsstätte müssen über eine, den besten verfügbaren Techniken entsprechende biologische Abwasserreinigungsanlage geführt werden. Definition der besten verfügbaren Techniken gemäß der IED-Richtlinie5 [11] bzw. dem diesbezüglichen Referenz Dokument [12]. Bezüglich der Reststoffe (insbesondere aus der Altpapieraufbereitung bzw. Rinden- und Faserreststoffe) ist der Nachweis einer stofflichen oder energetischen Verwer-tung zu erbringen3. Ist diese nicht möglich, ist dies schlüssig zu begründen und eine geordnete Entsorgung im Sinne des AWG nachzuweisen.

        Referenzdokumente:

        2.3.1 Spezifische Anforderungen an die Faserstoff- und Papierproduktion . 11 2.3.1.1 Emissionen ...................................................................................... 11 Tabelle 2: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Zellstoff Tabelle 3: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Holzstoff / Faserstoff aus Altpapier

      • Enthält der Standard Anforderungen für die Abwassermenge (pro Produktionseinheit)?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten

        Auszug aus dem Standard:

        2.3.1 Spezifische Anforderungen an die Faserstoff- und Papierproduktion 2.3.1.1 Emissionen Abwasser-, Abluft- und fossiler CO2-Emissionen der Faserstoff- und Papierproduktion sind entsprechend den Vorgaben von „Paper Profile - the environmental product dec-laration for professional paper buyers“ [10] [10] Paperprofile, www.paperprofile.com (...) Produktionsstandorte, die über ein nach ÖNORM EN ISO 14001 zertifiziertes bzw. nach EMAS Verordnung validiertes Umweltmanagementsystem verfügen, können den Nachweis über die Abwasser-, Abluft- und CO2-Emissionensaufzeichnungen der Umweltberichte oder durch ein firmenmäßig gezeichnetes Papierprofil erbringen. An-dernfalls muss der Nachweis durch die Umweltzeichen-Prüfstelle erbracht werden

        Referenzdokumente:

        2.3.1 Spezifische Anforderungen an die Faserstoff- und Papierproduktion . 11 2.3.1.1 Emissionen ...................................................................................... 11

      • Enthält der Standard Grenzwerte für die Abwasserparameter CSB und P?
        Antwort: Basic: Einige dieser Parameter werden abgedeckt
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Einige dieser Parameter werden abgedeckt (1 Punkt)
        • Advanced: Alle dieser Parameter werden abgedeckt (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        Tabelle 2: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Zellstoff BERECHNUNG Parameter Grenzwert Referenzwert Gewichtung Punkteberechnung CSB 32,5 kg/t 25 kg/t 10 % PCSB = 10 x (CSBPapier/CSBReferenz) Tabelle 3: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Holzstoff / Faserstoff aus Altpapier BERECHNUNG Parameter Grenzwert Referenzwert Gewichtung Punkteberechnung CSB 4,4 kg/t 3,4 kg/t 10 % PCSB = 10 x (CSBPapier/CSBReferenz)

        Referenzdokumente:

        Tabelle 2: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Zellstoff Seite 11 Tabelle 3: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Holzstoff / Faserstoff aus Altpapier Seite 12

  • Materialeinsatz
    4/5
    • Enthält das System Kriterien für die Verwendung von recyceltem Post-Consumer-Material im Produkt oder in der Verpackung?
      Antwort: Nein
      Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfu00fcllt
      Punktzahl: 0/1
      Mögliche Antworten
    • Verwendung von Naturfasern
      4/4
      • Enthält der Standard Kriterien für die Verwendung von recyceltem Material?
        Antwort: Advanced: Verwendung von recyceltem Material im Produkt
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 2/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Verwendung von recyceltem Material in Verpackungen (1 Punkt)
        • Advanced: Verwendung von recyceltem Material im Produkt (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.2.2 Faserstoff Im verkaufsfertigen Endprodukt müssen folgende Anteile an Sekundärfaserstoffen enthalten sein: Papierart Papiere für den täglichen Gebrauch und für Anforderungen an die normale Aufbewahrung (1.1.1): Schreibpapiere für Büro- und privaten Gebrauch EDV-Papier ("Endlos") für mechanische Drucker Kopierpapier Papier für Laserdrucker, Tintenstrahldrucker, Digitaldruck und Offsetdruck Sekundärfaseranteil im Endprodukt: 100% (Toleranz 5%) Publikationspapiere Zeitungsdruckpapier (1.2)  70% Publikationspapiere SC, ULWC, LWC; MWC, HWC (1.2)  70% 2.2.2.1 Sekundärfaserstoffe Als Faserrohstoff muss 100% Altpapier folgender Zusammensetzung gemäß europä-ischer Altpapier- und Standardsortenliste ÖNORM EN 643 [5] bzw. der European List of Standard Grades of Recoverd Board 3 [6] eingesetzt werden: Papierart Papiere für den täglichen Gebrauch und für Anforderungen an die normale Aufbewahrung (1.1.1): Schreibpapiere für Büro- und privaten Ge-brauch EDV-Papier ("Endlos") für mechanische Dru-cker Kopierpapier Papier für Laserdrucker, Tintenstrahldrucker, Digitaldruck und Offsetdruck Altpapierzusammensetzung:  50 % „Untere und Mittlere Sorten“ Publikationspapiere Zeitungsdruckpapier (1.2)  70 % „Untere Sorten Publikationspapiere SC, ULWC, LWC; MWC, HWC (1.2) 100 % „Untere und Mittlere Sorten“ Für die betreffende Kategorie ist jährlich eine Aufstellung über Herkunft, Art und Menge des eingesetzten Altpapiers beizubringen. 2.2.2.2 Primärfaserstoffe Nur für alterungsbeständiges Papier gemäß 1.1.2, dürfen bis zu 100% Primärfaser-stoffe eingesetzt werden. Diese müssen den Anforderungen gemäß Punkt 2.2.2.2 entsprechen. Der Anteil des eingesetzten Holzes muss mindestens zu 70 Prozent aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen4. Der Nachweis darüber erfolgt mittels eines Chain-of-Custody-Zertifikates einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, bzw. durch die Umweltzeichen-Prüfstelle oder durch entsprechende Lieferbelege für Recyclingpapiere gemäß EN 643. Faserstoffe aus der Verwertung organischer Stoffe aus der landwirtschaftlichen Pro-duktion dürfen ebenfalls eingesetzt werden. Für den jährlichen Output an Papiererzeugnissen der betreffenden Produktgruppe muss bezüglich des zur Faserstofferzeugung eingesetzten Holzes bzw. organischen Reststoffs aus der landwirtschaftlichen Produktion, folgender Nachweis erbracht wer-den: a) Herkunft und Art der Hölzer bzw. der Reststoffe aus der LW Produktion b) Menge des eingesetzten Holzes bzw. der Reststoffe aus der LW Produktion c) Output an Papierprodukten

        Referenzdokumente:

        2.2.2 Faserstoff .............................................................................................. 9 2.2.2.1 Sekundärfaserstoffe .......................................................................... 9 2.2.2.2 Primärfaserstoffe ............................................................................. 10

      • Enthält der Standard Anforderungen für die Herstellung von Naturfasern?
        Antwort: Advanced: Mindestens 70 % recycelte Fasern oder zertifizierte Fasern aus nachhaltiger Forstwirtschaft
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 2/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: 50% - 69% der zertifizierten Fasern aus nachhaltiger Forstwirtschaft (1 Punkt)
        • Advanced: Mindestens 70 % recycelte Fasern oder zertifizierte Fasern aus nachhaltiger Forstwirtschaft (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.2.2.2 Primärfaserstoffe Nur für alterungsbeständiges Papier gemäß 1.1.2, dürfen bis zu 100% Primärfaser-stoffe eingesetzt werden. Diese müssen den Anforderungen gemäß Punkt 2.2.2.2 entsprechen. Der Anteil des eingesetzten Holzes muss mindestens zu 70 Prozent aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen4. Der Nachweis darüber erfolgt mittels eines Chain-of-Custody-Zertifikates einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, bzw. durch die Umweltzeichen-Prüfstelle oder durch entsprechende Lieferbelege für Recyclingpapiere gemäß EN 643. Faserstoffe aus der Verwertung organischer Stoffe aus der landwirtschaftlichen Pro-duktion dürfen ebenfalls eingesetzt werden. Für den jährlichen Output an Papiererzeugnissen der betreffenden Produktgruppe muss bezüglich des zur Faserstofferzeugung eingesetzten Holzes bzw. organischen Reststoffs aus der landwirtschaftlichen Produktion, folgender Nachweis erbracht wer-den: a) Herkunft und Art der Hölzer bzw. der Reststoffe aus der LW Produktion b) Menge des eingesetzten Holzes bzw. der Reststoffe aus der LW Produktion c) Output an Papierprodukten

        Referenzdokumente:

        2.2.2.2 Primärfaserstoffe ............................................................................. 10

  • Energie und Klima
    2/2
    • Energieverbrauch
      2/2
      • Enthält der Standard An-forderungen für den Energieverbrauch in der Produktionsphase?
        Antwort: Advanced: Reduktion des Energiekonsums, Erhöhung der Effizienz ODER verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 2/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Kontinuierliche Überwachung des Energieverbrauchs (1 Punkt)
        • Advanced: Reduktion des Energiekonsums, Erhöhung der Effizienz ODER verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.3.1.2 Energieverbrauch Der Energieverbrauch umfasst Stromverbrauch sowie Wärmeerzeugung für die Zell-stoff- und Papierproduktion und wird wie nachfolgend beschrieben in Belastungs-punkten ausgedrückt, wobei die Gesamtsumme der Belastungspunkte (Ptotal = PE + PF) höchstens 2,5 betragen darf. 2.3.1.2.1 Energieverbrauch Strom Der Stromverbrauch in Verbindung mit der Zellstoff- und Papierproduktion ist gemäß Anhang 4 zu ermitteln und wird wie nachfolgend beschrieben in Belastungspunkten (PE) ausgedrückt.PE ist wie nachfolgend beschrieben zu berechnen: Berechnung für die Zellstoffproduktion: Für jeden verwendeten Zellstoff i wird der entsprechende Stromverbrauch (EZellstoff, i ausgedrückt in kWh/ADT) wie folgt berech-net: EZellstoff, i= auf dem Werksgelände erzeugter Strom + bezogener Strom - ver-kaufter Strom Berechnung für die Papierproduktion: Ebenso wird der Stromverbrauch in Verbin-dung mit der Papierproduktion (EPapier) berechnet: EPapier= auf dem Werksgelände erzeugter Strom + bezogener Strom - verkauf-ter Strom Zum Schluss werden die Belastungspunkte für die Zellstoff- und Papierproduktion wie folgt kombiniert, um die Gesamtzahl der Belastungspunkte (PE) zu bestimmen: P E = Σni=1 [Zellstoff;i x (E Zellstoff;i)] +E Papier Σni=1 [Zellstoff; i x (E ref; Zellstoff;i)] +E ref, Papier 2.3.1.2.2 Energieverbrauch Wärmeerzeugung Der Brennstoffverbrauch in Verbindung mit der Zellstoff- und Papierproduktion ist ge-mäß Anhang 4 zu ermitteln und wird wie nachfolgend beschrieben in Belastungs-punkten (PF) ausgedrückt. PF ist wie nachfolgend beschrieben zu berechnen: Berechnung für die Zellstoffproduktion: Für jeden verwendeten Zellstoff i wird der entsprechende Brennstoffverbrauch (FZellstoff, i ausgedrückt in kWh/ADT) wie folgt be-rechnet: FZellstoff, i= auf dem Werksgelände erzeugter Brennstoff + bezogener Brennstoff - verkaufter Brennstoff - 1,25 × auf dem Werksgelände erzeugter Strom. Hinweis: 1. FZellstoff, i (und der entsprechende Anteil in PF, Zellstoff) braucht bei me-chanischem Zellstoff nur für luftgetrockneten mechanischen Marktzellstoff mit einem Trockenanteil von mindestens 90 % berechnet zu werden. 2. Die zur Erzeugung von verkaufter Wärme verwendete Brennstoffmenge wird in der vorstehenden Gleichung dem Begriff „verkaufter Brennstoff“ zuge-schlagen. Berechnung für die Papierproduktion: Ebenso wird der Brennstoffverbrauch in Ver-bindung mit der Papierproduktion (FPapier, ausgedrückt in kWh/ADT) berechnet: FPapier= auf dem Werksgelände erzeugter Brennstoff + bezogener Brennstoff - verkaufter Brennstoff × 1,25 x auf dem Werksgelände erzeugter Strom Zum Schluss werden die Belastungspunkte für die Zellstoff- und Papierproduktion wie folgt kombiniert, um die Gesamtzahl der Belastungspunkte (PF) zu bestimmen: PF = Σni=1 [Zellstoff;i x (F Zellstoff;i)] +F Papier Σni=1 [Zellstoff; i x (F ref; Zellstoff;i)] +F ref, Papier ANHANG 1 1. Beste verfügbare Techniken den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu die-nen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern; (...) 9. Verbrauch an Rohstoffen und Art der bei den einzelnen Verfahren verwen-deten Rohstoffe (einschließlich Wasser) sowie Energieeffizienz (Prufprotokoll) Nachweis über Gesamtenergieverbrauch für die Zellstoff- und Papierproduktion in Beilage Nr.: Die geforderten Grenzwerte werden eingehalten 0 ja 0 nein

        Referenzdokumente:

        2.3.1 Spezifische Anforderungen an die Faserstoff- und Papierproduktion . 11 2.3.1.1 Emissionen ...................................................................................... 11 2.3.1.2 Energieverbrauch ............................................................................ 12 2.3.1.2.1 Energieverbrauch Strom ........................................................... 12 2.3.1.2.2 Energieverbrauch Wärmeerzeugung ........................................ 13 Seite 17 ANHANG 1

  • Abfall & Luftverschmutzung
    3/5
    • Abfallmanagement
      1/2
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Abfallbewirtschaftung in der Produktionsphase?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten

        Auszug aus dem Standard:

        Zudem sind strenge Abluft- und Abwasseremissionsgrenzwerte einzuhalten, die den besten verfügbaren Techniken entsprechen. Für den Einsatz von Roh- und Hilfsstof-fen gelten strikte Beschränkungen bezüglich gesundheitsschädigender oder umwelt-gefährlicher Wirkungen der Chemikalien. Diese Anforderungen stellen sicher, dass die aus dem Produktionsprozess resultierenden Umweltbelastungen möglichst gering gehalten werden. 2.3 Produktion Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil herge-stellt werden.  Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Ma-terien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die je-weiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jeden-falls die EU-Regelungen einzuhalten. Der Antragsteller hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen.  Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 [7] ist vorzulegen. Für Produktionsstätten, die nach EMAS-Verordnung [8] registriert sind, gelten die oben genannten Anforderungen als erfüllt. Existiert für den Produktionsstandort ein nach ÖNORM EN ISO 14001 [9] zertifiziertes Umweltmanagementsystem, können die Audit-Ergebnisse als Nachweis der Einhaltung der oben genannten Anforderun-gen herangezogen werden. [7] Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF Leitfaden des BMNT zum AWK abrufbar unter https://www.bmnt.gv.at/um-welt/abfall-ressourcen/betriebliche-abfallwirtschaft/konzepte/awkleitfaden.html (Prufprotokoll) Existiert für den Produktionsstandort eine nach EMAS Verordnung validierte Umwelterklärung bzw. ein nach ÖNORM EN ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem 0 ja 0 nein Nachweis siehe Beilage Nr.: wenn nein: Die nationalen gesetzlichen Anforderungen bzw. behördlichen Auflagen (mindestens auf EU-Niveau, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Chemikalien, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend) werden eingehalten. Nachweise in Beilage(n) Nr.: Ein Abfallwirtschaftskonzept in Anlehnung an das AWG Beilage Nr.:

        Referenzdokumente:

        Einleitung ....................................................................................................................4 2.3 Produktion .................................................................................................. 10

      • Enthält der Standard Anforderungen für die sichere Entsorgung von gefährlichen Abfällen?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfu00fcllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Basic (0 Punkte)
        • Advanced: Verringerung und/oder Behandlung von toxischen Abfällen (1 Punkt)
    • Luftverschmutzung (exkl. Treibhausgase) & Emmissionen
      2/3
      • Enthält der Standard Anforderungen zur Luftverschmutzung?
        Antwort: Basic: Kontinuierliche Überwachung der Emissionen
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Kontinuierliche Überwachung der Emissionen (1 Punkt)
        • Advanced: Reduzierung der Emissionen (durch ''End-of-pipe''-Technik) (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.3.1.1 Emissionen Abwasser-, Abluft- und fossiler CO2-Emissionen der Faserstoff- und Papierproduktion sind entsprechend den Vorgaben von „Paper Profile - the environmental product dec-laration for professional paper buyers“ [10] zu ermitteln. Für die Ermittlung der SO2 und NOx Emissionen aus Anlagen mit Kraft-Wärme Kopplung und für die Berech-nung der CO2 Emissionen sind die Erläuterungen in Anhang 3 zu berücksichtigen. (Prufprotokoll) 2.3.1 Spezifische Anforderungen an die Faserstoff- und Papierproduktion Tragen Sie bitte die Abwasser-, Abluft- und CO2-Emissionen in die mit diesem Prüfprotokoll übermittelte Excel Datei ein und errechnen Sie die gewichtete Punktesumme gemäß den in Tabelle 5 und 6 angegebenen Formeln. Ein firmenmäßig gezeichnetes Papierprofil (www.paperprofile.com) liegt bei 0 ja 0 nein Papierprofile in Beilage Nr.: Existiert für den Produktionsstandort ein nach ÖNORM EN ISO 14001 zertifiziertes bzw. nach EMAS Verordnung validiertes Umwelt- managementsystem 0 ja 0 nein Wenn nein Die Aufzeichnungen über die Abwasser-, Abluft- und CO2-Emissionen der Faserstoff- und Papierproduktion wurden durch die Umweltzeichen-Prüfstelle geprüft und liegen bei. 0 ja 0 nein Aufzeichnungen über die Abwasser-, Abluft- und CO2-Emissionen in Beilage Nr.:

        Referenzdokumente:

        2.3.1.1 Emissionen ...................................................................................... 11

      • Enthält der Standard Anforderungen für Grenzwerte von Schwefel- (S) und NOx-Emissionen in die Luft?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten

        Auszug aus dem Standard:

        2.3.1.1 Emissionen Abwasser-, Abluft- und fossiler CO2-Emissionen der Faserstoff- und Papierproduktion sind entsprechend den Vorgaben von „Paper Profile - the environmental product dec-laration for professional paper buyers“ [10] zu ermitteln. Für die Ermittlung der SO2 und NOx Emissionen aus Anlagen mit Kraft-Wärme Kopplung und für die Berech-nung der CO2 Emissionen sind die Erläuterungen in Anhang 3 zu berücksichtigen. Aus den Emissionswerten sind in Abhängigkeit der Faserstoffzusammensetzung Be-lastungspunkte gemäß Tabelle 2 bzw. Tabelle 3 zu errechnen. Produktionsstandorte, die über ein nach ÖNORM EN ISO 14001 zertifiziertes bzw. nach EMAS Verordnung validiertes Umweltmanagementsystem verfügen, können den Nachweis über die Abwasser-, Abluft- und CO2-Emissionensaufzeichnungen der Umweltberichte oder durch ein firmenmäßig gezeichnetes Papierprofil erbringen. An-dernfalls muss der Nachweis durch die Umweltzeichen-Prüfstelle erbracht werden. Die gewichtete Punktesumme darf 100 nicht überschreiten, wobei die einzelnen Emissionswerte unter den angeführten Grenzwerten liegen müssen. Tabelle 2: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Zellstoff BERECHNUNG Parameter Grenzwert Referenzwert Gewichtung Punkteberechnung SO2  1,36 kg/t 1,05 kg/t 10% PSO2 = 10 x (SO2Papier/ SO2Referenz) NOx  2,99 kg/t 2,3 kg/t 10 % PNOx = 10 x (NOxPapier/NOxReferenz) Tabelle 3: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Holzstoff / Faserstoff aus Altpapier BERECHNUNG Parameter Grenzwert Referenzwert Gewichtung Punkteberechnung SO2  0,65 kg/t 0,5 kg/t 10% PSO2 = 10 x (SO2Papier/ SO2Referenz) NOx  1,2 kg/t 0,95 kg/t 10 % PNOx = 10 x (NOxPapier/NOxReferenz)

        Referenzdokumente:

        2.3.1.1 Emissionen ...................................................................................... 11

  • Umweltmanagement
    1/5
    • Umweltmanagement
      1/5
      • Enthält der Standard ein allgemeines Kriterium zur Einhaltung aller relevanten lokalen, regionalen und nationalen Umweltgesetze und -vorschriften?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten

        Auszug aus dem Standard:

        2.3 Produktion Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil herge-stellt werden.  Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Ma-terien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die je-weiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jeden-falls die EU-Regelungen einzuhalten. Der Antragsteller hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen.  Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 [7] ist vorzulegen. Für Produktionsstätten, die nach EMAS-Verordnung [8] registriert sind, gelten die oben genannten Anforderungen als erfüllt. Existiert für den Produktionsstandort ein nach ÖNORM EN ISO 14001 [9] zertifiziertes Umweltmanagementsystem, können die Audit-Ergebnisse als Nachweis der Einhaltung der oben genannten Anforderun-gen herangezogen werden. (...) 5 Mitgeltende Normen, Gesetze und sonstige Regelungen Die nachstehend angeführten Dokumente enthalten Bestimmungen, die Bestandteil dieser Umweltzeichen-Richtlinie sind. Rechtsvorschriften sind in der jeweils gelten-den Fassung anzuwenden. Österreichisches Recht siehe: www.ris.bka.gv.at; dort findet sich auch der Link zum EU-Recht: www.eur-lex.europa.eu. [1] Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), ABl. Nr. L 396 vom 30.12.2006 S. 1 idgF [2] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Ver-packung von Stoffen und Gemischen (CLP), ABl. L 353 vom 16.12.2008 S.1 idgF [3] Grenzwerteverordnung 2011 - GKV 2011, BGBl. II Nr. 253/2001 idgF [4] ÖNORM EN 648: 2006, Papier und Pappe vorgesehen für den Kontakt mit Le-bensmitteln - Bestimmung der Farbechtheit von optisch aufgehelltem Papier und Pappe [5] ÖNORM EN 643: 2014, Papier und Pappe- Europäische Liste der Altpapier-Standardsorten [6] European List of Standard Grades of Recovered Board, Juni 2002, Hsg. Con-federation of European Paper Industries (CEPI) http://www.cepi.org [7] Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF Leitfaden des BMNT zum AWK abrufbar unter https://www.bmnt.gv.at/um-welt/abfall-ressourcen/betriebliche-abfallwirtschaft/konzepte/awkleitfaden.html [8] Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisatio-nen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbe-triebsprüfung (EMAS), ABl. Nr. L 342 vom 22.12.2009 S.1 idgF [9] ÖNORM EN ISO 14001: 2015, Umweltmanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung [10] Paperprofile, www.paperprofile.com [11] Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (IED-Richtlinie), ABl. Nr. L 334 vom 17. Dezember 2010 S. 17 idgF [12] Reference Document on Best Available Techniques in the Pulp and Paper In-dustry BREF; Dezember 2015 [13] Verpackungsverordnung 2014, BGBl. II Nr. 184/2014 idgF UZ 02 Seite 23 Grafisches Papier [14] DIN 19307: 1997, Pappe und Papier – Büropapier, ungestrichen, unbeschichtet – Anforderung, Prüfung [15] ÖNORM EN 12858: 1999, Papier – Druck- und Büropapier – Anforderungen an Endlospapier [16] ÖNORM EN 12281: 2003, Druck- und Büropapier – Anforderungen an Kopier-papier für Vervielfältigungen mit Trockentoner [17] DIN 6738: 2007; Papier und Karton - Lebensdauer-Klassen [18] ÖNORM EN ISO 1924-2: 2009; Papier und Pappe – Bestimmung von Eigen-schaften bei Zugbeanspruchung – Teil 2: Verfahren mit konstanter Dehnge-schwindigkeit [19] DIN 53145-1: 2012; Prüfung von Papier und Pappe – Messgrundlagen zur Be-stimmung des Reflexionsfaktors – Teil 1: Messung an nicht fluoreszierenden Proben [20] ISO 2470-1: 2016; Paper, board and pulps -- Measurement of diffuse blue re-flectance factor -- Part 1: Indoor daylight conditions (ISO brightness) [21] DIN 53108: 2011; Prüfung von Papier und Pappe – Bestimmung der Rauheit nach Bendtsen [22] ISO 8791-2: 2013; Paper and board -- Determination of roughness/smoothness (air leak methods) -- Part 2: Bendtsen method [23] DIN 53107: 2016; Prüfung von Papier und Pappe – Bestimmung der Glätte nach Bekk [24] DIN ISO 8791-4: 2008; Papier, Pappe und Karton – Bestimmung der Rau-heit/Glätte (Luftstromverfahren) – Teil 4: Print-Surf-Verfahren [25] ÖNORM EN 14362-1: 2017, Textilien - Verfahren für die Bestimmung bestimm-ter aromatischer Amine aus Azofarbstoffen, Teil 1: Nachweis der Verwendung bestimmter Azofarbstoffe mit und ohne Extraktion der Fasern [26] ÖNORM EN 14362-3: 2017, Textilien - Verfahren für die Bestimmung bestimm-ter aromatischer Amine aus Azofarbstoffen, Teil 3: Nachweis der Verwendung gewisser Azofarbstoffe, die 4-Aminoazobenzol freisetzen können

        Referenzdokumente:

        2.3 Produktion .................................................................................................. 10 5 Mitgeltende Normen, Gesetze und sonstige Regelungen ................................. 22

      • Beinhaltet der Standard Anforderungen, die sicherstellen, dass relevante und aktuelle Genehmigungen vorliegen (z. B. Wassernutzungsrechte oder Landnutzungstitel)?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Nicht anwendbar (0 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.3 Produktion Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil herge-stellt werden.  Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Ma-terien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die je-weiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jeden-falls die EU-Regelungen einzuhalten. Der Antragsteller hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen. (prufprotokoll:) 2.3 Produktion Existiert für den Produktionsstandort eine nach EMAS Verordnung validierte Umwelterklärung bzw. ein nach ÖNORM EN ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem 0 ja 0 nein Nachweis siehe Beilage Nr.: wenn nein: Die nationalen gesetzlichen Anforderungen bzw. behördlichen Auflagen (mindestens auf EU-Niveau, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Chemikalien, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend) werden eingehalten. Nachweise in Beilage(n) Nr.: Ein Abfallwirtschaftskonzept in Anlehnung an das AWG Beilage Nr.:

        Referenzdokumente:

        2.3 Produktion .................................................................................................. 10

      • Enthält der Standard Anforderungen für die Abmilderung negativer Umweltauswirkungen vor der Produktion/dem Betrieb?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfu00fcllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Bewertung der Umweltrisiken und -auswirkungen der Produktion/des Betriebs vor einer wesentlichen Intensivierung oder Ausweitung der Geschäftstätigkeit/des Anbaus und der Infrastruktur?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
      • Does the standard include criteria on stakeholder engagement to achieve environmental targets?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
  • Qualität
    1/1
    • Enthält der Standard Anforderungen für die Gebrauchstauglichkeit des Produkts für den vorgesehenen Zweck?
      Antwort: Ja
      Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
      Punktzahl: 1/1
      Mögliche Antworten

      Auszug aus dem Standard:

      1 Produktgruppendefinition 1.1 Schreibpapiere für Büro- und privaten Gebrauch EDV-Papier ("Endlos") für mechanische Drucker Kopierpapier Papier für Laserdrucker, Tintenstrahldrucker, Digitaldruck und Offsetdruck 1.1.1 Papiere für den täglichen Gebrauch und für Anforderungen an die nor-male Aufbewahrung 1.1.2 Alterungsbeständiges Papier für unbegrenzte Aufbewahrung 1.2 Publikationspapiere für Druckerzeugnisse wie z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Ma-gazine oder Kataloge: Zeitungsdruckpapier, holzhaltig ungestrichene Papiere (SC), holzhaltig gestri-chene Papiere (ULWC; LWC, MWC, HWC (from prufprotokoll:) Alle Anforderungen gemäß Punkt 1 der Richtlinie werden (weiterhin ) erfüllt 0 ja 0 nein

      Referenzdokumente:

      1 Produktgruppendefinition ..................................................................................... 5


Sozial­verträglichkeit 19%

  • Vereinigungsfreiheit
  • Kollektivverhandlungen
  • Verschriftlichung des Arbeitsverhältnisses
  • Verbot der Zwangsarbeit
  • Mindestalter/ILO 138
  • Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit/ ILO 182
  • Gleiche Entlohnung/ ILO 100
  • Nicht-Diskriminierung
  • Regulierte Arbeitszeiten
  • Rechte für Subunternehmer*innen
  • Anforderungen zum Arbeitsschutz
  • Soziale & kulturelle Rechte und gesellschaftliches Engagement
    0/0
    • Entwicklung der lokalen Wirtschaft
      0/0
      • Beinhaltet der Standard Anforderungen für die Bevorzugung des Kaufs lokaler Materialien, Waren, Produkte und Dienstleistungen?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Einstellung von Arbeitnehmer*innen aus den lokalen Gemeinden?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für Investitionen in die Entwicklung des Gemeinwesens über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens hinaus?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen dafür, dass lokale Gemeinden und benachbarte Kleinerzeuger*innen nicht in ihrem Zugang zu Lebensgrundlagen (insbesondere Land und Wasser) beeinträchtigt werden?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
    • Rechte der Gemeinde
      0/0
      • Enthält der Standard Anforderungen für Streitbeilegungsmechanismen für betroffene Gemeinden?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: None/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Der Standard muss einen Beschwerdemechanismus für betroffene Gemeinden vorsehen. (1 Punkt)
        • Advanced: Der Standard sieht einen fairen Aus-gleich für die negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf lokale Gemeinden und Einzelpersonen vor. (2 Punkte)
      • Enthält der Standard Anforderungen zum Schutz lokaler historischer, archäologischer, kultureller und spiritueller Güter und Stätten?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
        • Basic (0 Punkte)
        • Advanced: Schutz soziokultureller Stätten (1 Punkt)
  • Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen
    2/6
    • ILO-Kernarbeitsnormen
      1/1
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Vereinigungsfreiheit und das Recht, sich zu organisieren, wie in ILO 87 beschrieben?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für das Recht auf Tarifverhandlungen, wie sie in ILO 98 festgelegt sind?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
      • Verbietet der Standard Zwangs- und Pflichtarbeit im Sinne von ILO 29 und ILO 105?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für das Verbot von Kinderarbeit im Sinne von ILO 138?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten

        Auszug aus dem Standard:

        Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil hergestellt werden.  Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die jeweiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jedenfalls die EU-Regelungen einzuhalten. Der Antragsteller hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen.  Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 [7] ist vorzulegen. Für Produktionsstätten, die nach EMAS-Verordnung [8] registriert sind, gelten die oben genannten Anforderungen als erfüllt. Existiert für den Produktionsstandort ein nach ÖNORM EN ISO 14001 [9] zertifiziertes Umweltmanagementsystem, können die Audit-Ergebnisse als Nachweis der Einhaltung der oben genannten Anforderungen herangezogen werde

        Referenzdokumente:

        2.3

      • Deckt der Standard die Anforderungen an das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gemäß der Definition der ILO 182 ab?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
      • Bezieht sich der Standard auf die Zahlung gleicher Löhne gemäß der Definition in ILO 100?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen zur Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz, wie sie in ILO 111 definiert sind?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: None/1
        Mögliche Antworten
    • Arbeitsrechte
      1/5
      • Freiwillige Arbeit
        0/0
        • Verbietet der Standard die Einbehaltung von Dokumenten der Arbeitnehmer*innen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
          • Basic (0 Punkte)
          • Advanced: Der Standard verbietet die Einbehaltung von Dokumenten der Arbeitnehmer:innen (1 Punkt)
        • Enthält der Standard Anforderungen für die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer*innen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
          • Basic (0 Punkte)
          • Advanced: Der Standard verbietet Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (1 Punkt)
      • Kinderarbeit
        0/0
        • Verlangt der Standard eine Überprüfung und Dokumentation des Alters der (jungen) Arbeitnehmer*innen?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Schreibt der Standard vor, dass ehemalige Kinderarbeiter unterstützt werden müssen?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen für die besondere Behandlung junger Arbeitnehmer*innen?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
      • Gender
        0/0
        • Enthält der Standard Anforderungen für die Einführung von Maßnahmen und/oder Verfahren, die die Diskriminierung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz verhindern?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen für das Recht auf Mutterschaftsurlaub (wie in ILO 183 definiert)?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/2
          Mögliche Antworten
          • Basic: teilweise Übereinstimmung (1 Punkt)
          • Advanced: vollständige Übereinstimmung (2 Punkte)
      • Nicht-Diskriminierung
        0/0
        • Enthält der Standard Anforderungen für die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
      • Löhne und Sozialleistungen
        0/1
        • Verlangt der Standard die Zahlung von Löhnen, die zur Deckung der Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer*in und Familienangehörigen ausreichen (existenzsichernder Lohn)?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Verlangt der Standard die Zahlung von gesetzlichen Mindestlöhnen?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Verlangt der Standard die Gewährung von Sozialleistungen?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Verlangt der Standard einen Ausgleich für Überstunden?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/2
          Mögliche Antworten
          • Basic: Ja (1 Punkt)
          • Advanced: ja und Überstunden werden mit mindestens 125 % des regulären Einkommens vergütet (2 Punkte)
        • Verlangt der Standard bezahlten Urlaub?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Basic (0 Punkte)
          • Advanced: Zwei der drei Urlaubsarten (Freizeit/Krankheit/Jahresurlaub) (1 Punkt)

          Auszug aus dem Standard:

          Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil hergestellt werden.  Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die jeweiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jedenfalls die EU-Regelungen einzuhalten. Der Antragsteller hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen.  Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 [7] ist vorzulegen. Für Produktionsstätten, die nach EMAS-Verordnung [8] registriert sind, gelten die oben genannten Anforderungen als erfüllt. Existiert für den Produktionsstandort ein nach ÖNORM EN ISO 14001 [9] zertifiziertes Umweltmanagementsystem, können die Audit-Ergebnisse als Nachweis der Einhaltung der oben genannten Anforderungen herangezogen werde

          Referenzdokumente:

          2.3

        • Verlangt der Standard, dass die Löhne rechtzeitig, regelmäßig und in einer für alle Arbeitnehmer*innen verständlichen Weise gezahlt werden?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/2
          Mögliche Antworten
          • Basic: ja, einige Maßnahmen sind vorhanden (1 Punkt)
          • Advanced: ja, alle Maßnahmen sind vorhanden (2 Punkte)
      • Arbeitszeiten
        0/0
        • Enthält der Standard Anforderungen für Arbeitszeiten, Ruhetage oder Überstunden?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
          • Basic (0 Punkte)
          • Advanced: Die Anforderungen des Standards entsprechen den Anforderungen von ILO 1 (1 Punkt)
      • Geltungsbereich der Arbeitsrechte
        0/3
        • Gelten die in dem Standard festgelegten Arbeitnehmerrechte und -leistungen für alle Arten von Arbeit?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Gelten die Rechte und Leistungen des Standards für Arbeitnehmende auch für Leiharbeitnehmer*innen?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen für die Erstellung von Arbeitsverträgen, die den nationalen gesetzlichen Anforderungen entsprechen?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
          • Nicht anwendbar (0 Punkte)
      • Andere Arbeitsrechte
        1/1
        • Enthält der Standard Anforderungen für die Bildung von Arbeitnehmervertretungen, wenn die Vereinigungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt ist?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
          • Basic: Zulassen (1 Punkt)
          • Advanced: Parallele Mittel zum Recht auf Vereinigungsfreiheit sind zugelassen (0 Punkte)
        • Enthält der Standard Anforderungen für Beschwerdemechanismen für Arbeitnehmer*innen?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen an die Einführung von Strategien oder Verfahren zur Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerrechte am Arbeitsplatz?
          Antwort: Ja
          Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten

          Auszug aus dem Standard:

          Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten.

          Referenzdokumente:

          2.3

    • Gesundheit und Sicherheit
      0/0
      • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
        0/0
        • Verbietet der Standard die Belästigung oder den Missbrauch von Arbeitnehmer*innen?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen zum Arbeitsschutz, wie sie in ILO 155 definiert sind?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/2
          Mögliche Antworten
          • Basic: Teilweise Übereinstimmung mit ILO 155 (1 Punkt)
          • Advanced: volle Übereinstimmung mit ILO 155 (2 Punkte)
        • Enthält der Standard Anforderungen an die Arbeitsplatzbedingungen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
          • Basic: Einige der genannten Anforderungen an Arbeitsbedingungen werden berücksichtigen (1 Punkt)
          • Advanced (0 Punkte)
        • Verlangt der Standard Strategien und Verfahren für das Management von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen für den Zu-gang zur medizinischen Grundversorgung der Arbeitnehmer*innen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/2
          Mögliche Antworten
          • Basic: Nur Behandlung von akuten Arbeitsunfällen/Arbeitskrankheiten (1 Punkt)
          • Advanced: Arbeitsunfälle plus Präventionsmaßnahmen (2 Punkte)
        • Sieht der Standard Entschädigungszahlungen/Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen und Verletzungen vor?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/2
          Mögliche Antworten
          • Basic: Anteilige Kostendeckung (1 Punkt)
          • Advanced: volle Kostendeckung (2 Punkte)
        • Verlangt der Standard, dass die Arbeitnehmer*innen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
          • Basic: Trinkwasser muss verfügbar sein (1 Punkt)
          • Advanced (0 Punkte)
        • Verlangt der Standard Zugang zu sauberen und verbesserten sanitären Einrichtungen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
          • Basic: Sanitäranlagen müssen verfügbar sein (1 Punkt)
          • Advanced (0 Punkte)
      • Gebäude- und Brandsicherheit
        0/0
        • Enthält der Standard Anforderungen zur Gebäudesicherheit?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Deckt der Standard die Brandvorsorge ab?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Does the standard include criteria on evacuation safety and emergency management plan?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
          • Basic: Anforderungen an die Evakuierungssicherheit sind vorhanden (1 Punkt)
          • Advanced (0 Punkte)
  • Ethisches Wirtschaften
    1/8
    • Wirtschaftliche Entwicklung und faire Geschäftspraktiken
      1/5
      • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
        0/0
        • Enthält der Standard Anforderungen für die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer*innen?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen für die wirtschaftliche Lebensfähigkeit?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen für Managementpläne zur kontinuierlichen Verbesserung?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen zur Verbesserung der Produktivität?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
      • Rechtmäßigkeit
        1/2
        • Enthält der Standard Anforderungen für die Rechtmäßigkeit von Unternehmen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfu00fcllt
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Basic: (0 Punkte)
          • Advanced: Der Standard bewertet die Legalität der Geschäftstätigkeit der Zertifikatsinhaber, z. B. durch Überprüfung aller gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene) im Rahmen einer Sorgfaltsprüfung. (1 Punkt)
        • Enthält der Standard eine Anforderung zur Einhaltung der einschlägigen lokalen, regionalen und nationalen Gesetze und Vorschriften?
          Antwort: Ja
          Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten

          Auszug aus dem Standard:

          2.3 Produktion Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil herge-stellt werden.  Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Ma-terien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die je-weiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jeden-falls die EU-Regelungen einzuhalten. Der Antragsteller hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen.

          Referenzdokumente:

          2.3 Produktion .................................................................................................. 10

      • Verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken
        0/3
        • Enthält der Standard Anforderungen für faire Preise oder Preisaufschläge?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
          • Nicht anwendbar (0 Punkte)
        • Gelten die in dem Standard festgelegten Rechte und Leistungen für Arbeitnehmende auch für Zulieferer?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen zur Verringerung des Zeitdrucks für Lieferanten?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: None/1
          Mögliche Antworten
    • Korruption und Bestechung
      0/3
      • Enthält der Standard Anforderungen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfu00fcllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Basic: Korruption und Bestechung sind verboten (1 Punkt)
        • Advanced (0 Punkte)
      • Enthält der Standard Anforderungen zur Durchführung einer Sorgfaltsprüfung von Geschäftspartnern, einschließlich Tochtergesellschaften und Auftragnehmern?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfu00fcllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Schulung von Mitarbeiter*innen in Führungspositionen zu Fragen der Korruption und Bestechung?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfu00fcllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
  • Unternehmerische Verantwortung
    0/2
    • Folgenabschätzung
      0/2
      • Does the standard include criteria on assessing the impacts of operations on human rights?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfu00fcllt
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ODER soziale Sorgfaltspflicht (1 Punkt)
        • Advanced: Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht UND soziale Sorgfaltspflicht (2 Punkte)

Welche Phasen des Produktlebensweges werden vom Siegel abgedeckt?

Rohstoffproduktion

Anbau von Fasern (z.B. Holz), alternativ können recycelte Fasern (Altpapier) eingesetzt werden

Herstellung

Aus den Primärfasern wird Zellstoff gewonnen, der dann in mehreren Schritten zu Papier weiterverarbeitet wird. Beim Einsatz von recycelten Fasern muss zunächst alte Druckfarbe entfernt werden

Transport / Handel

Der Transportweg von einem Produktionsschritt zum nächsten sowie zum Endverbraucher

Nutzungsphase

Die Phase des Gebrauchs durch Besitzer:innen

End-of-life

Angemessene Entsorgung von Papier oder Rückführung in den Kreislauf (Recycling)