Gute Wahl

Glaub­würdigkeit

Umwelt­freundlichkeit

Sozial­verträglichkeit

  • Schwerpunkt
  • Siegelgeber
  • Gut zu wissen
Die Auszeichnung erhalten nur jene Produkte und Dienstleistungen, die neben einer Vielzahl an Umweltkriterien auch Anforderungen an Qualität und Langlebigkeit erfüllen. Papier für Bürokommunikation, Zeitungen und Magazine muss hohe Qualitätsanforderungen erfüllen - mit dem Umweltzeichen erfüllt es auch den besten Stand der Umwelttechnik. Es besteht zu 100 Prozent aus Recycling- oder gänzlich chlorfrei gebleichtem Papier und bei der Herstellung wird auf optimale und umweltgerechte Nutzung der Rohstoffe geachtet: - Der Faserstoff von Schreib-, Kopier, EDV- und Druckpapier besteht zur Gänze aus Altpapier, 60 Prozent davon aus unteren und mittleren Sorten was dazu beiträgt, dass auch mindere Papierqualitäten wiederverwertet werden - Hochqualitatives Papier für Tintenstrahl- und Hochleistungslaserdrucker sowie Papier für Zeitungen, Zeitschriften und Magazine wird nur aus Holz hergestellt, das zu 50 Prozent aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt - Bei der Herstellung aller Papiersorten gibt es strikte Beschränkungen für den Einsatz von gesundheits- oder umweltgefährdenden Chemikalien sowie strenge Grenzwerte für die Schadstoff-Belastung von Luft und Wasser. - Für Produkte aus Recyclingpapier muss der Faserstoff zu 100 % aus Altpapier bestehen. Je nach Produktgruppe wird der Einsatz von mindestens 50 % Unteren und Mittleren Sorten gefordert. Dies trägt dazu bei, dass auch haushaltsübliche Papierqualitäten einem Recyclingprozess zugeführt werden.
Das Österreichische Umweltzeichen ist ein staatliches Umweltsiegel und wurde 1990 auf Initiative des Österreichischen Umweltministeriums ins Leben gerufen. Es gilt heute als das wichtigste staatlich geprüfte Umweltsiegel in Österreich und wird in vier Kategorien vergeben: an Produkte oder Dienstleistungen, Tourismus- und Gastronomiebetriebe, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie an Green Meetings & Events. Das Österreichische Umweltzeichen ist somit für umweltbewusste Konsument:innen eine Orientierungshilfe bei Kaufentscheidungen im täglichen Leben.
Die Vergabe des Österreichischen Umweltzeichens wird beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) beantragt. Antragsteller:in kann jede natürliche oder juristische Person sein, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Inland (bzw. in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem EWR-Staat) hat, Produkte in Österreich herstellt oder nach Österreich importiert bzw. eine Dienstleistung in Österreich anbietet.“

Glaub­würdigkeit 30%

  • Verfügbarkeit der Organisationsstruktur
  • Unabhängigkeit des Systeminhabers vom Zertifikatsinhaber
  • Verfügbarkeit des Standards
  • Öffentliche Konsultation des Standards
  • Regelmäßige Revision des Standards
  • Konsistente Auslegung des Standards
  • Verfahren zur Abhilfe
  • KBS-Beschwerdemechanismus
  • Festgelegte Gültigkeitsdauer des Zertifikats/der Lizenz
  • Rechtlicher Status des Systems
  • Niveau der Konformitätsbewertung
  • Kennzeichnungsrichtlinien
  • Finanzierungsquellen
  • Prozess der Standardsetzung
  • Feedback von Interessengruppen
  • Bewertungsmethodik
  • Akkreditierte/zugelassene KBS
  • Klarheit der Claims
  • Systemmanagement
    7/21
    • Governance
      7/13
      • Stellt der Systeminhaber seine Organisationsstruktur zur Verfügung?
        Antwort: Ja, öffentlich
        Punktzahl: 2/2
        Mögliche Antworten
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
        • Nein (0 Punkte)
      • Handelt es sich bei dem Systeminhaber um eine juristische Person, eine Organisation, die eine Partnerschaft von juristi-schen Personen ist, oder um eine Regierung oder eine zwischenstaatliche Einrichtung?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Gibt es einen Mechanismus, durch den die Mitglieder des obersten Entscheidungsgremiums gegenüber allen Beteiligten rechenschaftspflichtig sind?
        Antwort: Yes available publicly
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Yes available publicly (0 Punkte)
        • Yes available on request (1 Punkt)
        • No (0 Punkte)
      • Stellen die Abstimmungsverfahren des obersten Entscheidungsgremiums eine ausgewogene Vertretung der Interessen der Beteiligten sicher, bei der kein Einzelinteresse überwiegt?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Stellt der Systeminhaber quantitative Informationen über die Einkommensquellen oder die Finanzierungsstruktur des Systems zur Verfügung?
        Antwort: Ja (auf Anfrage)
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
        • Nein (0 Punkte)

        Quelle:

        Eine konkrete Bilanzierung der Lizenzgebühren erfolgt in einem Jahresbericht an unseren Auftraggeber Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

      • Verfügt der Systeminhaber über ein internes Qualitätsmanagementsystem?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
        • Nein (0 Punkte)
      • Ist der Systeminhaber wirtschaftlich unabhängig vom Zertifikatsinhaber?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Hat der Systeminhaber nachhaltigkeitsorientierte Ziele und Vorgaben?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Verfügt der Systeminhaber über eine Strategie zur Erreichung seiner nachhaltigkeitsorientierten Ziele?
        Antwort: Ja (auf Anfrage)
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
    • Wirkung
      0/5
      • Verfügt der Systeminhaber über ein System zur Messung seiner Wirkung und der Fortschritte bei der Erreichung seiner Nachhaltigkeitsziele?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
      • Nutzt der Systeminhaber die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluierung, um daraus zu lernen und sein Programm zu verbessern?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Stellt der Systeminhaber die Nachhaltigkeitsergebnisse aus M&E zur Verfügung?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
    • Unterstützende Strategien
      0/3
      • Bietet das System Zugang zu technischer Unterstützung bei der Einhaltung des Standards?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • advanced (0 Punkte)
        • basic (1 Punkt)
      • Bietet das System Zugang zu technischer Unterstützung, die über die Einhaltung des Standards hinausgeht?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • advanced (0 Punkte)
        • basic (1 Punkt)
      • Bietet die standardsetzende Organisation Unternehmen, die sich zertifizieren lassen wollen, Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • advanced (0 Punkte)
        • basic (1 Punkt)
  • Standardsetzung
    10/17
    • Wird der Standard kostenlos zur Verfügung gestellt?
      Antwort: Ja, öffentlich
      Punktzahl: 2/2
      Mögliche Antworten
      • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
      • Ja, öffentlich (2 Punkte)
      • Nein (0 Punkte)
    • Wurde im Rahmen des Standardsetzungsprozesses eine Reihe wichtiger Nachhaltigkeitsaspekte für den Sektor oder den Produktlebenszyklus festgelegt?
      Antwort: Ja
      Punktzahl: 1/1
      Mögliche Antworten
      • Nein (0 Punkte)
      • Ja (1 Punkt)

      Quelle:

      ( the key sustainability issues have also been identified when setting the EU ecolabel, on which this label is based. COMMISSION DECISION (EU) 2019/70 of 11 January 2019 establishing the EU Ecolabel criteria for graphic paper and the EU Ecolabel criteria for tissue paper and tissue products ) Wie entsteht eine Umweltzeichen Richtlinie? Eine Umweltzeichen Richtlinie wird auf Vorschlag des "Beirats Umweltzeichen", einem Beratungsgremium des Umweltministers, von einem Fachausschuss unter Vorsitz des Verein für Konsumenteninformation (VKI) erarbeitet. Detaillierte Informationen zu einzelnen Richtlinien finden Sie in der Richtlinien-Übersicht. Das Gremium setzt sich zusammen aus: Vertreter*in der Verwaltung (Bund, Ländern, Gemeinden) der Sozialpartner (Wirtschaft, Arbeitnehmer*in) der NGOs (Umwelt, KonsumentInnenschutz) und Expert*in aus dem betroffenen Themenbereich

    • Werden die Verfahren zur Festlegung von Standardanforderungen oder eine öffentliche Zusammenfassung der Möglichkeiten zur Beteiligung der Betroffenen zur Verfügung gestellt?
      Antwort: Ja, öffentlich
      Punktzahl: 2/2
      Mögliche Antworten
      • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
      • Ja, öffentlich (2 Punkte)
      • Nein (0 Punkte)
    • Welche Interessengruppen können sich am Standardsetzungsprozess beteiligen?
      Antwort: nur Eingeladene
      Punktzahl: 1/2
      Mögliche Antworten
      • nur Mitglieder (1 Punkt)
      • nur Eingeladene (1 Punkt)
      • alle Interessengruppen (2 Punkte)
    • Haben die von dem Standard direkt betroffenen Interessengruppen die Möglichkeit, sich an dem Standardsetzungsprozess zu beteiligen?
      Antwort: Keine Informationen vorhanden
      Punktzahl: 0/1
      Mögliche Antworten
      • Nein (0 Punkte)
      • Ja (1 Punkt)
    • Werden die Standardentwürfe während des Entwicklungsprozesses auf ihre Relevanz und Überprüfbarkeit hin getestet / erprobt?
      Antwort: Keine Informationen vorhanden
      Punktzahl: 0/1
      Mögliche Antworten
      • Ja (1 Punkt)
      • Nein (0 Punkte)
      • Not applicable (0 Punkte)
    • Legt der Systeminhaber Informationen darüber vor, wie die Anregungen aus den Konsultationen in die endgültige Fassung des Standards eingeflossen sind?
      Antwort: Ja (auf Anfrage)
      Punktzahl: 1/2
      Mögliche Antworten
      • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
      • Ja, öffentlich (2 Punkte)
      • Nein (0 Punkte)

      Quelle:

      Prozess UZ-Richtlinie erstellen_V3: 1: Dem Kundenbegriff ist in diesem Ablauf der Auftraggeber, i.d.F. das Umweltministerium, zugeordnet. 3: Allgemeine Vorgaben zum Zeitplan mit Mindestvorlaufzeiten: Verpflichtend für die Erstellung einer Richtlinie ist die Abhaltung mindestens einer Fachausschuss(=FA)-Sitzung, optional sind weitere FA-Sitzungen und Online-Befragungen. Aussendung des Entwurfs: 3-4 Wochen vor der UZ-Beiratssitzung Stellungnahmefrist: mindestens 2 Wochen Daher: FA-Sitzung spätestens 4-5 Wochen vor der UZ-Beiratssitzung Planung der FA-Sitzung 5 Wochen vor FA-Sitzung: - Termin festlegen (Termin für FA-Sitzung mit Umweltministerium und Teamleiter abstimmen) - potenzielle FA-Mitglieder an Umweltministerium zur Abstimmung senden - Sitzungssaal reservieren, technische Ausrüstung und Getränke bestellen 4 Wochen vor Sitzung: FA-Mitglieder einladen 1 Woche vor Meeting: Unterlagen aussenden 5: - Umfeldanalyse zum Produkt erstellen (Markt, Experten, Normen, Gesetze, andere Gütesiegel & nationale bzw. EU Umweltzeichen, mögliche Prüfstellen, etc.) - Literaturrecherchen - bilaterale Expertengespräche - Fachausschuss-Mitglieder zusammenstellen - Optional: Online-Umfrage bei den Stakeholdern mit Questback oder Discuto 6: - Arbeitspapier im Format der UZ-Richtlinie verfassen 9: - Protokoll erstellen 12: - Diskussionsergebnisse ins Arbeitspapier einarbeiten - Nachrecherchen durchführen 13: mD: Briefvorlage einbinden; einheitliche Vorlage erstellen! 15: - RL und Diskussionspunkte im Bericht kurz darstellen. Stellungnahmen und Interpretation des VKI (Empfehlung oder Ablehnung) ergänzen. - ggf. Präsentation für UZ-Beirat erstellen 16: Im Rahmen der UZ-Beiratssitzung wird die Richtlinie vom VKI präsentiert. In weiterer Folge stimmt der Beirat darüber ab. Organisation und Moderation des UZ-Beirates erfolgt durch den Auftraggeber (Umweltministerium). 17: Entscheidungen des Beirates einarbeiten. Aussenden an FA-Verteiler (Projektleiter) und Basis-Verteiler (Birgit Gossenreiter). Veröffentlichen der RL mitsamt der Kurzfassung auf der Homepage www.umweltzeichen.at <http://www.umweltzeichen.at> (Homepageverantwortlicher des Umweltzeichenteams) 18: Zu erstellende Unterlagen: - Prüfprotokoll Verein für Konsumenteninformation Seite 3 UZ-Richtlinie erstellen 22.02.2018 - Prüferpool - Kurzfassung der RL (wird auf www.umweltzeichen.at veröffentlicht)

    • Stellen die Abstimmungsverfahren des für den Standardsetzungsprozess zuständigen Entscheidungsgremiums eine ausgewogene Vertretung der Interessen der Beteiligten sicher?
      Antwort: Ja
      Punktzahl: 1/1
      Mögliche Antworten
      • Nein (0 Punkte)
      • Ja (1 Punkt)

      Quelle:

      https://www.umweltzeichen.at/de/f%C3%BCr-interessierte/richtlinien/wie-entsteht-eine-umweltzeichen-richtlinie Wie entsteht eine Umweltzeichen Richtlinie? Eine Umweltzeichen Richtlinie wird auf Vorschlag des "Beirats Umweltzeichen", einem Beratungsgremium des Umweltministers, von einem Fachausschuss unter Vorsitz des Verein für Konsumenteninformation (VKI) erarbeitet. Detaillierte Informationen zu einzelnen Richtlinien finden Sie in der Richtlinien-Übersicht. Das Gremium setzt sich zusammen aus: Vertreter*in der Verwaltung (Bund, Ländern, Gemeinden) der Sozialpartner (Wirtschaft, Arbeitnehmer*in) der NGOs (Umwelt, KonsumentInnenschutz) und Expert*in aus dem betroffenen Themenbereich Nach Abschluss dieses Prozesses fasst der "Beirat Umweltzeichen" den Entschluss zur Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Klimaschutz. Das bedeutet: Die Richtlinien sind anbieterunabhängig. In die Richtlinien fließen Erfahrungen aus allen betroffenen Interessensgruppen ein, sie sind also sehr praxisorientiert

    • Wird der Standard mindestens alle 5 Jahre überprüft und ggf. überarbeitet?
      Antwort: Ja
      Punktzahl: 1/1
      Mögliche Antworten
      • Nein (0 Punkte)
      • Ja (1 Punkt)
    • Stellt das System sicher, dass Leitlinien vorhanden sind, die eine einheitliche Auslegung des Standards unterstützen?
    • Gibt es Verfahren und Leitlinien für die Anwendung oder Auslegung des Standards in regionalen Kontexten?
      Antwort: Keine Informationen vorhanden
      Punktzahl: 0/1
      Mögliche Antworten
      • Ja (1 Punkt)
      • Nein (0 Punkte)
      • Not applicable (0 Punkte)
    • Verfügt der Systeminhaber über einen Beschwerdemechanismus für den Standardsetzungsprozess?
      Antwort: Keine Informationen vorhanden
      Punktzahl: 0/2
      Mögliche Antworten
      • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
      • Ja, öffentlich (2 Punkte)
      • Nein (0 Punkte)
  • Konformitätskontrolle
    18/74
    • Konformitätskontrollsystem
      7/19
      • Gibt es eine dokumentierte Bewertungsmethodik für KBS, um die Einhaltung des Standards zu beurteilen?
        Antwort: Ja, öffentlich verfügbar
        Punktzahl: 2/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja, verfügbar auf Anfrage (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich verfügbar (2 Punkte)

        Quelle:

        Prüfprotokoll UZ 02Grafisches Papier Version 8.0 Ausgabe vom 1. Jänner 2019

      • Können sich alle potenziellen Antragsteller innerhalb des Geltungsbereichs des Programms bewerben (um zertifiziert/geprüft zu werden)?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Verlangt der Systeminhaber von den KBS, dass sie eine Gebührenordnung für die Bewertung haben?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja, verfügbar auf Anfrage (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich verfügbar (2 Punkte)
      • Verlangt der Systeminhaber, dass die KBS über ein dokumentiertes Beschwerdeverfahren für Entscheidungen über die Einhaltung der Vorschriften verfügen?
        Antwort: Ja, verfügbar auf Anfrage
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja, verfügbar auf Anfrage (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich verfügbar (2 Punkte)

        Quelle:

        Beschwerdemanagement_UZ“: 1: Im VKI eingehende Beschwerden zum Umweltzeichen werden umgehend an den Bereich Untersuchungen zur Bearbeitung weitergeleitet. Um die Fristen für eine allfällige Versicherungsmeldung einzuhalten, ist die Weiterleitung und Bearbeitung der Beschwerde umgehend vorzunehmen. 3: Wenn nötig kann vom Bereichsleiter-Untersuchung (BLU) fachliche Unterstützung angefordert werden. 4: Vom BLU wird in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Projektleiter (PL) eine Stellungnahme zur Beschwerde verfasst. 6: In rechtlich brisanten Fällen besteht die Möglichkeit den Bereich Recht zu involvieren. Im Hinblick auf eine u.U. notwendige Versicherungsmeldung, ist der Bereich Recht möglichst am Tag des Beschwerdeeingangs einzubinden. 7: Der Bereichsleiter-Recht (BLR) veranlasst die Erstellung einer Rechts-Expertise. Es obliegt ihm bei Bedarf einen externen Rechtsanwalt einzubinden. An den BLU wird die Rechts-Expertise in schriftlicher Form übermittelt. Wenn notwendig wird zusätzlich ein externer Rechtsanwalt eingebunden. 8: Vom BLR ist zu entscheiden, ob eine Versicherungsmeldung durchzuführen ist. Wird diese vorgenommen, gilt: Die Meldung an die Versicherung wird vom BLR veranlasst und ist schriftlich durchzuführen. GF und BLU werden vom Meldevorgang informiert. Meldefristen. Schadensfälle für unsere Haftpflichtversicherung (Schadenersatzforderungen, Unterlassungs- und Widerrufansprüche) müssen vom VKI binnen 8 Tagen gemeldet werden. Schadensfälle in der Rechtsschutzversicherung (betrifft Strafverfahren) sofort nach Bekanntwerden der behördlichen Verfolgungshandlungen.. 10: Anhand der erarbeiteten Fakten ist vom BLU zu entscheiden, ob die eingebrachte Beschwerde berechtigt ist. 11: Bei unberechtigter Beschwerde liegt es im Ermessen des BLU dem Beschwerdeführer die Argumente für die Ablehnung seiner Beschwerde zu übermitteln. Ist die Beschwerde zu unrecht erfolgt, kann dem Beschwerdeführer eine Absage erteilt werden, muss aber nicht. 14: Dem Beschwerdeführer wird vom BLU die schriftliche Stellungnahme zu seiner vorgebrachten Beschwerde übermittelt. Allfällige Zugeständnisse des VKI werden im Schreiben angeführt.

      • Stellt der Systeminhaber zusammenfassende Zertifizierungs-/Verifizierungsberichte (ohne persönliche und wirtschaftlich sensible Informationen) zur Verfügung oder verlangt er von den KBS, diese zur Verfügung zu stellen?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (keine Berichte) (0 Punkte)
        • Nein (vertraulich) (1 Punkt)
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
      • Definiert das Zertifikat oder die Lizenz den Umfang der Konformitätsbewertung?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

        Quelle:

        Der Vertrag ist vier Jahre gültig. Die Nutzungsgebühr wird jährlich verrechnet. Nach jeweils 4 Jahren bzw. wenn sich Ihr(e) Produkt(e) oder die Anforderungen der Richtlinie geändert haben (diese wird im Regelfall alle 4 Jahre überarbeitet, um sie immer am aktuellen Stand zu halten) ist ein neuerliches Gutachten zu erbringen

      • Führt der Systeminhaber eine öffentlich zugängliche Liste der zertifizierten oder überprüften Unternehmen oder eine Liste der überprüften Produkte/Produktgruppen oder eine Liste der Mitglieder (im Falle von mitgliedschaftsbasierten Initiativen) oder verlangt er von den KBS, diese zu führen?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja, inklusive der Reichweite des Zertifikats oder der Lizenz (2 Punkte)
      • Führt der Systeminhaber eine Liste aller akkreditierten/zugelassenen KBS?
        Antwort: Ja, öffentlich
        Punktzahl: 2/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
      • Überprüft der Systeminhaber sein Konformitätsbewertungssystem regelmäßig?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Annual (1 Punkt)
        • Every 3 years (1 Punkt)
        • Every 5 years (1 Punkt)
        • Ad hoc (1 Punkt)
      • Verlangt der Systeminhaber, dass die Kunden und andere betroffene Interessengruppen über Änderungen der Konformitätsanforderungen informiert werden?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Lässt der Systeminhaber eine Teilzertifizierung durch ein Unternehmen zu, mit der Auflage, den Prozentsatz der zertifizierten Erzeugnisse im Laufe der Zeit zu erhöhen?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Verfügt der Systeminhaber über eine dokumentierte Bewertungsmethode für KBS, die die CoC bewerten?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • yes publicly available (2 Punkte)
        • yes available on request (1 Punkt)
        • No (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
    • Konformitätsbewertung
      11/32
      • Konformitätsbewertungsverfahren
        3/3
        • Welches ist die unabhängigste Art der Konformitätsbewertung, die im Rahmen des Systems erforderlich ist?
          Antwort: Drittanbieter (3rd party)
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Selbsteinschätzung (1st party) (0 Punkte)
          • Beteiligte Interessengruppen (2nd party) (0 Punkte)
          • Drittanbieter (3rd party) (1 Punkt)
          • (0 Punkte)
          • (0 Punkte)

          Quelle:

          3 Gutachten Wahl einer Prüfstelle, die die Produkte auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der entsprechenden Richtlinie im Rahmen eines Gesamtgutachtens prüft. Bei der Auswahl der Prüfstelle unterstützt Sie der VKI durch Veröffentlichung von anerkannten Prüfstellen. Diese können Sie online in folgendem Link einsehen (entsprechende UZ-Richtlinie anhaken). Die Statuten des UZ schreiben vor, dass die Prüfstelle unabhängig und qualifiziert sein muss (z.B. akkreditierte Prüfstelle, Zivilingenieure, technisches Büro, gerichtlich beeideter Sachverständiger – Erfahrungen hinsichtlich der zu prüfenden Materie sind erwünscht). Die Prüfstelle muss aber nicht in Österreich sein. Wenn Sie ein anderes als von uns vorgeschlagenes Institut beauftragen wollen, ersuchen wir Sie, uns vorab zu kontaktieren. (https://www.umweltzeichen.at/site/assets/files/2315/informationsblatt_uz_antragstellung_online.pdf)

        • Legt der Systeminhaber Leitlinien für die Entscheidungsfindung fest, um sicherzustellen, dass die KBS einheitliche Verfahren zur Feststellung der Konformität von Kunden mit dem Standard anwenden?
          Antwort: Ja
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)

          Quelle:

          Prüfprotokoll UZ 02Grafisches Papier Version 8.0 Ausgabe vom 1. Jänner 2019 Allgemeine Erläuterungen 1. Das Prüfprotokoll richtet sich in erster Linie an Gutachter und Zeichennutzer und stellt eine Spezifizierung der in der Richtlinie angeführten Prüfungen dar. Es zielt darauf ab, die Produktprüfung im Rahmen eines Umweltzeichen-Antrages zu vereinheitlichen. Das Protokoll ist als praxisbezogener Leitfaden zur Prüfungsdurchführung zu betrachten, in dem alle Anforderungen der Richtlinie in Form von Prüfungsschritten gemeinsam mit den jeweiligen Prüfmethoden dargestellt sind.

        • Verlangt der Systeminhaber von den KBS, dass sie über ein Verfahren verfügen, das regelt, wie die Kunden mit Nichtkonformitäten umgehen müssen, auch wenn ein Zertifikat oder eine Lizenz ausgesetzt oder widerrufen wird?
          Antwort: Ja
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
      • Nachhaltigkeitsprüfungen
        5/12
        • Verlangt der Systeminhaber, dass die KBS die Normen ISO/IEC 17065, ISO/IEC 17021, ISO/IEC 17020 oder gleichwertige Normen erfüllen?
          Antwort: Ja
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
          • Not Applicable (0 Punkte)

          Quelle:

          https://www.umweltzeichen.at/site/assets/files/2315/informationsblatt_uz_antragstellung_online.pdf (the text below suggests that specific requirements must be met by CAB, please confirm with other document)

        • Wie oft werden die Kunden wenigstens einer vollständigen Prüfung unterzogen?
          Antwort: 4-5 Jahre
          Punktzahl: 1/2
          Mögliche Antworten
          • 1 Jahr oder weniger (2 Punkte)
          • 1-2 Jahre (2 Punkte)
          • 2-3 Jahre (2 Punkte)
          • 4-5 Jahre (1 Punkt)
          • 5 Jahre oder mehr (1 Punkt)
          • Not applicable (0 Punkte)

          Quelle:

          7 Der Vertrag ist vier Jahre gültig. Die Nutzungsgebühr wird jährlich verrechnet. Nach jeweils 4 Jahren bzw. wenn sich Ihr(e) Produkt(e) oder die Anforderungen der Richtlinie geändert haben (diese wird im Regelfall alle 4 Jahre überarbeitet, um sie immer am aktuellen Stand zu halten) ist ein neuerliches Gutachten zu erbringen. (https://www.umweltzeichen.at/site/assets/files/2315/informationsblatt_uz_antragstellung_online.pdf)

        • Beruht die Häufigkeit einer Prüfung zum Teil auf einer Risikobewertung des Kunden?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Welche Art von Aktivitäten müssen die KBS während eines vollständigen Audits durchführen?
          Antwort: Vorortbesuch (einschl. Bürobesuch & Dokumentenprüfung)
          Punktzahl: 2/2
          Mögliche Antworten
          • nur Dokumentenprüfung (nicht am Standort) (1 Punkt)
          • Bürobesuch (einschl. Dokumentenprüfung) (1 Punkt)
          • Vorortbesuch (einschl. Bürobesuch & Dokumentenprüfung) (2 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)

          Quelle:

          Prüfprotokoll UZ 02Grafisches Papier Version 8.0 Ausgabe vom 1. Jänner 2019 Allgemeine Erläuterungen (...) 4. Vom zu überprüfenden Produkt ist eine Stichprobe nach anerkannten Regeln der Statistik zu ziehen.

        • Erlaubt oder verlangt der Systeminhaber, dass die KBS außerplanmäßige Audits durchführen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/2
          Mögliche Antworten
          • Erlaubt (1 Punkt)
          • Vorgeschrieben (2 Punkte)
          • Nicht erlaubt (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Sind die Prüfer verpflichtet, während des Prüfungsverfahrens externe Interessengruppen um Beiträge zu bitten?
          Antwort: Nein
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Verlangt der Systeminhaber, dass die KBS ein einheitliches Berichtsformat verwenden?
          Antwort: Ja
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)

          Quelle:

          https://www.umweltzeichen.at/site/assets/files/2315/informationsblatt_uz_antragstellung_online.pdf 3. Gutachten (...) Der VKI hat für die UZ-Richtlinien ein Prüfprotokoll oder vergleichbare Dokumente erstellt, das die Prüfbedingungen näher definiert und als Grundlage für das Gesamtgutachten dient. Dieses finden Sie ebenso auf der Webseite des Umweltzeichens unter www.umweltzeichen.at/weg-zum-uz unter Auswahl der entsprechenden Richtlinie. Bei etwaigen Fragen oder Unklarheiten steht der VKI Ihnen und/oder dem Prüfer gerne zur Verfügung. Prüfprotokoll UZ 02Grafisches Papier Version 8.0 Ausgabe vom 1. Jänner 2019

        • Unterscheiden sich die Personen, die die Entscheidung über die Einhaltung der Vorschriften treffen, von denen, die am Prüfungsverfahren beteiligt sind?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Erlaubt das System eine Gruppenzertifizierung oder -überprüfung?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
      • Gruppenzertifizierung
        0/5
        • Muss die Gruppe über ein internes Managementsystem verfügen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Ist es erforderlich, dass während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats mindestens alle Standorte der Gruppe besucht werden?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Gibt es eine Formel für die Stichprobengröße, um die Anzahl der Gruppenmitglieder zu bestimmen, die extern überprüft wird?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/2
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
          • ja, auf Grundlage einer Risikobewertung (2 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Sind in den Anforderungen an die Gruppenzertifizierung/-überprüfung die Bedingungen festgelegt, unter denen ein Gruppenmitglied suspendiert oder aus einer Gruppe ausgeschlossen werden kann?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Member suspended from certification (1 Punkt)
          • Member removed from a group (0 Punkte)
          • Group suspension (0 Punkte)
          • No repercussion (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
      • Produktionskette (Chain of Custody)
        0/6
        • Verlangt der Systeminhaber, dass die CoC-KBS der ISO/IEC 17020, ISO/IEC 17021 oder ISO/IEC 17065 oder einer gleichwertigen Norm ent-sprechen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Welches ist die unabhängigste Art der CoC-Konformitätsbewertung, die im Rahmen des Systems erforderlich ist?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/2
          Mögliche Antworten
          • Selbsteinschätzung (1st party) (1 Punkt)
          • beteiligte Interessensgruppen (2nd party) (1 Punkt)
          • Drittanbieter (3rd party) (2 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Welche Verfahren werden von den Prüforganisationen bei einer gesamten Prüfung der Produktionskette verlangt?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/2
          Mögliche Antworten
          • nur Dokumentenprüfung (nicht am Standort) (1 Punkt)
          • Bürobesuch (einschl. Dokumentenprüfung) (1 Punkt)
          • Vorortbesuch (einschl. Bürobesuch & Dokumentenprüfung) (2 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Verlangt der Systeminhaber, dass alle Unternehmen, die das zertifizierte Produkt physisch handhaben, sich einem CoC-Audit unterziehen, wenn das Produkt für den Einzelhandelsverkauf als zertifiziertes, gekennzeichnetes Produkt bestimmt sein kann?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
      • Laboruntersuchungen
        3/6
        • Wird in der dokumentierten Bewertungsmethodik auf Testmethoden verwiesen oder sind diese enthalten?
          Antwort: Ja, öffentlich
          Punktzahl: 2/2
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
          • Ja, öffentlich (2 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)

          Quelle:

          Prüfprotokoll UZ 02Grafisches Papier Version 8.0 Ausgabe vom 1. Jänner 2019

        • Verlangt der Systeminhaber, dass die Laboratorien nach anerkannten Normen für die Laborakkreditierung akkreditiert sind?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/2
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja, nach ISO 17025 (2 Punkte)
          • Ja, nach anderen anerkannten Standards (1 Punkt)
          • Not applicable (0 Punkte)
        • Gibt es Vorschriften für Stichproben und Tests für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften?
          Antwort: Yes
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • No (0 Punkte)
          • Yes (1 Punkt)
          • Not applicable (1 Punkt)
        • Gibt es ein Verfahren für den Umgang mit nicht konformen Produkten, die von einem Kunden/Lizenznehmer hergestellt wurden?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Ja (1 Punkt)
          • Nein (0 Punkte)
          • Not applicable (0 Punkte)
    • Prüferkompetenz
      0/7
      • Legt der Systeminhaber spezifische Qualifikationen und Kompetenzen für Auditoren der KBS fest?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt die standardsetzende Organisation, dass Prüfer der Prüforganisation erfolgreich eine Schulung absolvieren, um den Standard richtig zu interpretieren?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt der Systeminhaber, dass die Auditoren der KBS eine Auditorenschulung auf der Grundlage der ISO 19011 oder einer gleichwertigen Norm erfolgreich absolvieren?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt der Systeminhaber, dass neue Auditoren eine Probezeit absolvieren, in der ihre Kompetenz bei einem Audit beurteilt oder überwacht wird?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt der Systeminhaber, dass die Auditoren der KBS mindestens alle 3 Jahre evaluiert werden?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Hat die standardsetzende Organisation ein kontinuierliches Fortbildungsprogramm oder verlangt sie dies von Prüforganisationen?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Annually (0 Punkte)
        • Ad Hoc (1 Punkt)
        • No (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt der Systeminhaber, dass es für das Fehl-verhalten oder die schlechte Leistung des KBS-Personals Konsequenzen wie Bewährung oder Suspendierung gibt?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
    • Aufsicht
      0/16
      • Erfordert das System einen dokumentierten Akkreditierungs- oder Aufsichtsmechanismus?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja, verfügbar auf Anfrage (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich verfügbar (2 Punkte)
      • Verlangt der Systeminhaber die Einhaltung der ISO 17011 für ABs?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Ist die Akkreditierungs- oder Aufsichtsbehörde unabhängig vom Systeminhaber?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Wie oft werden die Versicherungsanbieter einer vollständigen Akkreditierung oder Aufsichtsbewertung unterzogen?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • <1 year (2 Punkte)
        • 1 year (2 Punkte)
        • 2-3 years (2 Punkte)
        • 4-5 years (1 Punkt)
        • >5 years (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
        • None (0 Punkte)
      • Basiert die Häufigkeit einer Akkreditierungs- oder Aufsichtsprüfung zum Teil auf einer Risikobewertung des Kunden?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Stellt der Systeminhaber sicher, dass alle KBS un-abhängig von ihrem Wohnsitzland, ihrer Größe und der Anzahl der bereits im Rahmen des Systems tätigen Anbieter die Möglichkeit haben, sich für eine Tätigkeit im Rahmen des Systems zu bewerben?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Akzeptiert der Systeminhaber KBS, die von ABs für ähnliche oder allgemeine Bereiche akkreditiert/akzeptiert sind (stell-vertretende Akkreditierung)?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Ja, Bewertung der programmspezifischen Kompetenz (2 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt der Systeminhaber von den ABs oder Aufsichtsorganen, dass sie über ein dokumentiertes Beschwerdeverfahren für Entscheidungen über die Einhaltung der Vorschriften verfügen?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt der Systeminhaber von den ABs oder den Aufsichtsorganen ein Verfahren, wie die KBS Nichtkonformitäten mit Hilfe von Korrekturmaßnahmen beheben muss?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt der Systemeigner von den Akkreditierungs-stellen oder Aufsichtsstellen, dass sie eine Zusammenfassung der Akkreditierungs- bzw. Aufsichtsberichte (ohne persönliche und wirtschaftlich sensible Informationen) zur Verfügung stellen?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (auf Anfrage) (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Stellt der Systeminhaber sicher, dass die Akkreditierung oder die Begutachtung der Aufsicht eine Vor-Ort-Begutachtung der KBS umfasst?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Stellt der Systeminhaber sicher, dass der Akkreditierungs- oder Überwachungsprozess eine Überprüfung der Leistung der KBS und der Auditoren vor Ort umfasst?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
        • Not applicable (0 Punkte)
  • Claims und Rückverfolgbarkeit
    4/17
    • Rückverfolgbarkeit
      0/6
      • Verfügt der Systeminhaber über einen dokumentierten Chain-of-Custody-Standard oder andere Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja, auf Anfrage (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Gibt es CoC-Anforderungen für nicht zertifiziertes Material, falls die Vermischung von zertifizierten mit nicht zertifizierten Inputs erlaubt ist?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt der Systeminhaber von den KBS, dass sie überprüfen, ob alle Unter-nehmen innerhalb der Kette genaue und zugängliche Aufzeichnungen führen, die es ermöglichen, jedes zertifizierte Produkt oder jede Charge von Produkten von der Verkaufsstelle bis zum Käufer zu verfolgen?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Sind Unternehmen verpflichtet, CoC-Aufzeichnungen mindestens für die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats aufzubewahren?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verfügt das System über ein Rückverfolgbarkeitssystem, das die Überprüfung des Produktflusses zwischen den Gliedern der Lieferkette ermöglicht?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
    • Claims und Produktkennzeichnung
      4/11
      • Stellt der Systeminhaber dokumentierte Anforderungen an die Verwendung von Symbolen, Logos und Claims zur Verfügung?
        Antwort: Ja, öffentlich
        Punktzahl: 2/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja, auf Anfrage (1 Punkt)
        • Ja, öffentlich (2 Punkte)

        Quelle:

        https://www.umweltzeichen.at/site/assets/files/2132/uz_logo_verwendung_2018.pdf Österreichisches Umweltzeichen Logo Verwendung und Leitfarben

      • Stellen die Anforderungen an Claims und Kennzeichnung sicher, dass aus den Claims oder Logos klar hervorgeht, worauf sie sich beziehen?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)

        Quelle:

        Logoverwendung in Verbindung mit Umweltzeichen-Druckwerken Wird ein Produkt in einer zertifizierten Druckerei produziert nach der Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens für Druckerzeugnisse produziert, muss dieses Produkt mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet werden. Das Umweltzeichen Logo ist auf Druckerzeugnissen so anzubringen, dass irreführende Verwechslungen bzw. inhaltliche Assoziationen mit Firmen, Produkten und Dienstleistungen auf dem Druckerzeugnis genannt oder abgebildet sind, ausgeschlossen sind. Die Anbringung des Umweltzeichens ist nur in Zusammenhang mit dem Wortlaut der Richtlinie, dem Firmennamen des Lizenznehmers und der Umweltzeichen Lizenznummer gestattet - siehe Beispiel unten.

      • Sind in den Kennzeichnungsrichtlinien die Arten von Claims festgelegt, die für verschiedene Arten von CoC-Modellen geltend gemacht werden können, wenn der Systeminhaber mehr als ein Modell zulässt?
        Antwort: Nicht anwendbar
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Müssen Claims und Label-Nutzer eindeutige Lizenznummern oder andere Rückverfolgungsmechanismen verwenden?
        Antwort: Nicht anwendbar
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt der Systeminhaber eine Überwachung der korrekten Verwendung von Claims und Kennzeichnungen auf dem Markt, einschließlich eines Beschwerdemechanismus zur Meldung von Missbrauch?
        Antwort: Ja
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verlangt das System unterschiedliche Claims je nach dem Prozentsatz des zertifizierten/geprüften Inhalts eines Produkts?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Wie hoch ist der Mindestprozentsatz eines zertifizierten/geprüften Inhaltsstoffs in einem Produkt mit einer einzigen Zutat, damit ein Claim für dieses Produkt zulässig ist?
        Antwort: nicht angegeben
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • 0-49% (1 Punkt)
        • 50-74% (1 Punkt)
        • 75-94% (2 Punkte)
        • 95-100% (2 Punkte)
        • nicht angegeben (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Wie hoch muss der prozentuale Mindestanteil an zertifiziertem/geprüftem Material in einem zusammengesetzten Produkt sein, damit eine Reklamation für dieses Produkt zulässig ist?
        Antwort: nicht angegeben
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • 0-20% (1 Punkt)
        • 21-50% (1 Punkt)
        • 51-74% (2 Punkte)
        • 75-100% (2 Punkte)
        • nicht angegeben (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Ist das Etikett mit einer erläuternden Textangabe oder einem Link zu weiteren Informationen versehen?
        Antwort: Nein
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Ja (1 Punkt)
        • Nein (0 Punkte)
        • Not applicable (0 Punkte)
      • Verfügt das System über ein Verfahren, in dem die konkreten Folgen einer missbräuchlichen Verwendung von Claims festgelegt sind?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

Umwelt­freundlichkeit 53%

  • Kriterien für den Einsatz von für die menschliche Gesundheit schädlichen Chemikalien
  • Kriterien für die Verwendung von Chlorgas
  • Kriterien für die Verwendung von Azofarbstoffen
  • Use of Natural Fibres
  • Chemikalien
    8/18
    • Verwendung von Chemikalien
      8/15
      • Enthält der Standard Anforderungen für den Einsatz von Chemikalien?
        Antwort: Basic: Dokumentation der Verwendung sämtlicher Chemikalien
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Dokumentation der Verwendung sämtlicher Chemikalien (1 Punkt)
        • Advanced: Erhöhung der Effizienz / Verringerung der Verwendung von Chemikalien (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.1 Allgemeine Regelungen für Roh-, Hilfs- und Einsatzstoffe Alle Stoffe und Gemische, die zur Faserstofferzeugung, Altpapieraufbereitung und Papierherstellung eingesetzt werden, sind der begutachtenden Prüfstelle bekannt zu geben. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH-Verordnung [1] sind in deutscher o-der englischer Sprache dem Gutachten beizulegen. Stoffe und Zubereitungen, die während der Herstellung die nachstehenden Gefährlichkeitsmerkmale verlieren (z.B. durch Ausreagieren), sind von den angeführten Mengenbeschränkungen ausgenommen. (Prufprotokoll) Alle eingesetzten Stoffe bzw. Gemische sind in Tabelle 9 im Anhang des Prüfprotokolls einzutragen und hinsichtlich der unter Punkt 2.1 der Richtlinie gestellten Kriterien zu bewerten. Die eingetragenen Stoffe und Gemische sind von der Prüfstelle nach folgenden Anforderungen zu prüfen und zu bewerten: Wurden im Rahmen der Begutachtung Stoffe bzw. Gemische vorgefunden, die NICHT den Richtlinien entsprechen, so sind diese in nachstehender Tabelle einzutragen. Die aktuellen Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind für alle eingesetzten Stoffe oder Gemische dem Gutachten in deutscher oder englischer Sprache beigelegt. 0 ja 0 nein

        Referenzdokumente:

        2.1 Allgemeine Regelungen für Roh-, Hilfs- und Einsatzstoffe ........................... 5

      • Enthält der Standard Anforderungen für Chemikalien, die in der REACH-Kandidatenliste als besonders besorgniserregende Stoffe aufgeführt sind?
        Antwort: Basic: Verwendung eingeschränkt
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Verwendung eingeschränkt (1 Punkt)
        • Advanced: Verbot der Verwendung mit Ausnahme von definierten Ausnahmeregelungen. (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        Stoffe, die nach Artikel 59 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandida-tenliste aufgenommen wurden. Dabei ist jene Version der Kandidatenliste gültig, die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell ist.{1} 0,1% {1} https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table Stoffe, die als PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder vPvB (stark persistent und stark bioakkumulierend) eingestuft sind (REACH, Anhang XIII) 0,1%

        Referenzdokumente:

        Seite 6 Tabelle 1: Gefahrenhinweise (Gefahrenkategorien) und zugehörige allgemeine Grenzwerte

      • Enthält der Standard Anforderungen zu den H-Sätzen H400, H410, H411?
        Antwort: Basic: Verbot der Verwendung für bestimmte Anwendungen
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Verbot der Verwendung für bestimmte Anwendungen (1 Punkt)
        • Advanced: Verbot der Verwendung für alle Anwendungen (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        Umweltgefahren H400 (Akut gewässergefährdend) 1,0% H410 (Chronisch gewässergefährdend Kat. 1) 1,0% H411 (Chronisch gewässergefährdend Kat. 2) 1,0% H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre 0,1%

        Referenzdokumente:

        Seite 6 Tabelle 1: Gefahrenhinweise (Gefahrenkategorien) und zugehörige allgemeine Grenzwerte

      • Enthält der Standard Anforderungen für H-Sätze?
        Antwort: Basic: Verbot der Verwendung für bestimmte Anwendungen
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Verbot der Verwendung für bestimmte Anwendungen (1 Punkt)
        • Advanced: Verbot der Verwendung von H-Sätze sowie von zusätzlichen H-Sätze für alle Anwendungen (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        Es gilt: Für die Herstellung von Produkten gem. Pkt. 1 Produktgruppendefinition dürfen Stoffe, die in folgende H-Sätze nach CLP-Verordnung [2] eingestuft sind, in Reinform nicht eingesetzt oder verwendet werden. In Gemischen, die für die Herstellung von Produkten gem. Pkt. 1 Produktgruppende-finition eingesetzt oder verwendet werden, dürfen Stoffe, die in folgende H-Sätze nach CLP-Verordnung [2] eingestuft sind, maximal zu den in Tabelle 1 angeführten Grenzwerten enthalten sein. Wurde in der CLP-VO ein spezifischer Konzentrationsgrenzwert festgelegt, so gilt der niedrigere Wert als Grenzwert. Ausgenommen sind jene für „umweltgefährlich“, hier gelten die in der Tabelle angegebenen Grenzwerte generell. Akut toxisch der Kategorien 1, 2 oder 3 H300 (Akut Tox. oral Kat.1 und 2) H310 (Akut Tox. dermal Kat.1 und 2) H330 (Akut Tox. inhalativ Kat.1 und 2) 0,1% H301 (Akut Tox. oral Kat. 3) H311 (Akut Tox. dermal Kat. 3) H331 (Akut Tox. inhalativ Kat. 3) 0,1% Toxisch für spezifische Zielorgane (STOT) der Kategorien 1 oder 2 H370 (STOT einmalig Kat. 1) H371 (STOT einmalig Kat. 2) H372 (STOT wiederholt Kat. 1) H373 (STOT wiederholt Kat.2) 1,0% Karzinogenität H350, H350i (Kat. 1A, 1B) 0,1% H351 (Kat.2) 0,1% Keimzellmutagenität H340 (Kat. 1A, 1B) 0,1% H341 (Kat.2) 1,0% Reproduktionstoxizität H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df (Kat. 1A, 1B) 0,1% H361f, H361d, H361fd (Kat.2) 0,1% H362 (Reproduktionstoxisch auf oder über die Laktation) 0,1% Sensibilisierend H334 (Sens. der Atemwege Kat. 1 und 1B) 0,1% H334 (Sens. der Atemwege Kat. 1A) 0,01% H317 (Sens. der Haut Kat. 1 und 1B) 0,1% H317 (Sens. der Haut Kat. 1A) 0,01%

        Referenzdokumente:

        2 Gesundheits- und Umweltkriterien ...................................................................... 5 2.1 Allgemeine Regelungen für Roh-, Hilfs- und Einsatzstoffe ........................... 5 Tabelle 1: Gefahrenhinweise (Gefahrenkategorien) und zugehörige allgemeine Grenzwerte... 6

      • Enthält der Standard Kriterien für die biologische Abbaubarkeit von Stoffen?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

        Auszug aus dem Standard:

        Alle beim Deinking verwendeten Tenside müssen vollständig biologisch abbaubar sein. Es ist nach OECD 302 A-C (oder entsprechende ISO-Normen) zu prüfen, und gilt bei einem Abbau (einschließlich Adsorption) um mindestens 70 % binnen 28 Ta-gen für 302 A und B sowie um mindestens 60 % für 302 C als biologisch abbaubar. Die aktiven Bestandteile in Bioziden oder Biostatika zur Bekämpfung schleimbilden-der Organismen in faserhaltigen Wasserumlaufsystemen dürfen nicht potenziell bio-akkumulativ sein. Das Akkumulationspotenzial von Bioziden wird durch log KOW (log des Verteilungskoeffizienten Octanol/Wasser) < 3,0 oder durch einen experimentell ermittelten Biokonzentrationsfaktor ≤ 100 charakterisiert. Dabei ist eines der folgen-den Prüfverfahren zu verwenden: OECD 107, 117 oder 305 A-E. (Prufprotokoll) Alle beim Deinking verwendeten Tenside sind gemäß der Richtlinie geltenden Anforderungen vollständig biologisch abbaubar. 0 ja 0 nein

        Referenzdokumente:

        2.2.1 Papierzusatzstoffe und Produktionshilfsstoffe ....................................... 7

      • Enthält der Standard eine Liste von Stoffen, die für die vorgesehene Verwendung unbedenklich sind?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Empfehlung
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

        Auszug aus dem Standard:

        1. Beste verfügbare Techniken den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu die-nen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern; Bei der Festlegung der besten verfügbaren Techniken, ist unter Berücksichtigung der sich aus einer bestimmten Maßnahme ergebenden Kosten und ihres Nutzens sowie des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung im Allgemeinen wie auch im Einzelfall folgendes zu berücksichtigen: 1. (...) 2. Einsatz weniger gefährlicher Stoffe

        Referenzdokumente:

        Seite 17 ANHANG 1

      • Enthält der Standard Kriterien für die Prüfung des Endprodukts auf Rückstände von Chemikalien?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

        Auszug aus dem Standard:

        Für Papier der Kategorie 1.1 dürfen als Oberflächenauftrag maximal 10% der Ge-samtmasse des Papiers, für Papiere mit einem Flächengewicht von  100 g/m² höchstens 10g/m² an Streichmasse eingesetzt werden. Bezüglich der verwendeten Chemikalien gelten die unter diesem Punkt gestellten Anforderungen. Reinigungschemikalien, Deinking-Chemikalien, Entschäumer, Dispergiermitteln oder Anstrichmittel (Strich), P dürfen keine Alkylphenolethoxylate und sonstige Al-kylphenolderivate2 zugesetzt werden. Alle beim Deinking verwendeten Tenside müssen vollständig biologisch abbaubar sein. Es ist nach OECD 302 A-C (oder entsprechende ISO-Normen) zu prüfen, und gilt bei einem Abbau (einschließlich Adsorption) um mindestens 70 % binnen 28 Ta-gen für 302 A und B sowie um mindestens 60 % für 302 C als biologisch abbaubar.

      • Enthält der Standard Anforderungen für die Verwendung von Farbstoffen oder Pigmenten, die Blei, Kupfer, Chrom, Nickel, Kadmium, Kobalt und Aluminium enthalten, in der Produktionsphase?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • basic (1 Punkt)
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Verwendung von Chlorgas, elementarem Chlor und chlororganischen Verbindungen als Bleichmittel?
        Antwort: Basic: Verwendung eingeschränkt
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Verwendung eingeschränkt (1 Punkt)
        • Advanced: Verwendung verboten (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        Chlorgas darf nicht zur Faserstoffbleiche eingesetzt werden (ECF – elemental chlo-rine free). Diese Anforderung gilt nicht für Chlorgas, das in Verbindung mit der Pro-duktion und der Verwendung von Chlordioxid eingesetzt wird. (prufprotokoll:) Wird Chlorgas zur Faserstoffbleiche eingesetzt (ECF – elemental chlorine free)? 0 ja 0 nein

        Referenzdokumente:

        2.2.1 Papierzusatzstoffe und Produktionshilfsstoffe ....................................... 7

      • Enthält der Standard Anforderungen für das Verbot von Azofarbstoffen, die in der Produktionsphase aromatische Amine abspalten können, die für die menschliche Gesundheit schädlich sind?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

        Auszug aus dem Standard:

        Für die Färbung und Nuancierung dürfen als Farbmittel (Pigmente oder Farbstoffe) keine Azofarbstoffe verwendet werden, die die in Anhang 2 angeführten Amine ab-spalten können ANHANG 2 Folgende aromatische Amine dürfen nicht durch reduktive Spaltung der im Pigment enthaltenen Azogruppe oder -gruppen gebildet werden bzw. durch die Verfahren der angeführten Methoden nach-gewiesen werden. Methoden: Prüfverfahren laut ÖNORM EN 14362-1 [25] und ÖNORM EN 14362-3 [26]. Gelten diese Methoden für einen Bedruckstoff gemäß dieser Richtlinie nicht als validierte Analyseme-thode gilt die Verwendung der verbotenen Azopigmente als nicht nachgewiesen bei Gehalten pro Ami-nokomponente von nicht mehr als 30 mg in einem Kilogramm Probematerial. 4-Amino-biphenyl 00092-67-1 Benzidin 00092-87-5 (...) (Prufprotokoll:) Es werden keine Azo-Farbstoffe, die aromatische Amine abspalten, eingesetzt 0 ja 0 nein

        Referenzdokumente:

        2.2.1 Papierzusatzstoffe und Produktionshilfsstoffe ....................................... 7 Seite 19 ANHANG 2

    • Umgang mit Chemikalien
      0/3
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Lagerung und Kennzeichnung von Chemikalien?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfüllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Enthält der Standard Anforderungen für den selektiven und gezielten Einsatz von Chemikalien?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfüllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Enthält der Standard Anforderungen für spezifische Verfahren/Kontrollen für den Umgang mit Verschmutzungsereignissen (zur Minderung der Umweltauswirkungen)?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfüllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
  • Wasser
    4/7
    • Wassernutzung
      0/2
      • Beinhaltet der Standard Kriterien zum Wasserverbrauch in der Produktionsphase?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfüllt
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
    • Abwasser
      4/5
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Abwasserqualität und die Abwasserbehandlung?
        Antwort: Advanced: Klärung des Abwassers mit Parametern, die für die Sicherstellung der entsprechenden Abwasserqualität festgelegt wurden
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 2/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Klärung des Abwassers (1 Punkt)
        • Advanced: Klärung des Abwassers mit Parametern, die für die Sicherstellung der entsprechenden Abwasserqualität festgelegt wurden (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.3.1 Spezifische Anforderungen an die Faserstoff- und Papierproduktion 2.3.1.1 Emissionen Abwasser-, Abluft- und fossiler CO2-Emissionen der Faserstoff- und Papierproduktion sind entsprechend den Vorgaben von „Paper Profile - the environmental product dec-laration for professional paper buyers“ [10] [10] Paperprofile, www.paperprofile.com (...) Produktionsstandorte, die über ein nach ÖNORM EN ISO 14001 zertifiziertes bzw. nach EMAS Verordnung validiertes Umweltmanagementsystem verfügen, können den Nachweis über die Abwasser-, Abluft- und CO2-Emissionensaufzeichnungen der Umweltberichte oder durch ein firmenmäßig gezeichnetes Papierprofil erbringen. An-dernfalls muss der Nachweis durch die Umweltzeichen-Prüfstelle erbracht werden Die gewichtete Punktesumme darf 100 nicht überschreiten, wobei die einzelnen Emissionswerte unter den angeführten Grenzwerten liegen müssen. Tabelle 2: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Zellstoff Tabelle 3: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Holzstoff / Faserstoff aus Altpapier Die Abwässer der Erzeugungsstätte müssen über eine, den besten verfügbaren Techniken entsprechende biologische Abwasserreinigungsanlage geführt werden. Definition der besten verfügbaren Techniken gemäß der IED-Richtlinie5 [11] bzw. dem diesbezüglichen Referenz Dokument [12]. Bezüglich der Reststoffe (insbesondere aus der Altpapieraufbereitung bzw. Rinden- und Faserreststoffe) ist der Nachweis einer stofflichen oder energetischen Verwer-tung zu erbringen3. Ist diese nicht möglich, ist dies schlüssig zu begründen und eine geordnete Entsorgung im Sinne des AWG nachzuweisen.

        Referenzdokumente:

        2.3.1 Spezifische Anforderungen an die Faserstoff- und Papierproduktion . 11 2.3.1.1 Emissionen ...................................................................................... 11 Tabelle 2: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Zellstoff Tabelle 3: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Holzstoff / Faserstoff aus Altpapier

      • Enthält der Standard Anforderungen für die Abwassermenge (pro Produktionseinheit)?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

        Auszug aus dem Standard:

        2.3.1 Spezifische Anforderungen an die Faserstoff- und Papierproduktion 2.3.1.1 Emissionen Abwasser-, Abluft- und fossiler CO2-Emissionen der Faserstoff- und Papierproduktion sind entsprechend den Vorgaben von „Paper Profile - the environmental product dec-laration for professional paper buyers“ [10] [10] Paperprofile, www.paperprofile.com (...) Produktionsstandorte, die über ein nach ÖNORM EN ISO 14001 zertifiziertes bzw. nach EMAS Verordnung validiertes Umweltmanagementsystem verfügen, können den Nachweis über die Abwasser-, Abluft- und CO2-Emissionensaufzeichnungen der Umweltberichte oder durch ein firmenmäßig gezeichnetes Papierprofil erbringen. An-dernfalls muss der Nachweis durch die Umweltzeichen-Prüfstelle erbracht werden

        Referenzdokumente:

        2.3.1 Spezifische Anforderungen an die Faserstoff- und Papierproduktion . 11 2.3.1.1 Emissionen ...................................................................................... 11

      • Enthält der Standard Grenzwerte für die Abwasserparameter CSB und P?
        Antwort: Basic: Einige dieser Parameter werden abgedeckt
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Einige dieser Parameter werden abgedeckt (1 Punkt)
        • Advanced: Alle dieser Parameter werden abgedeckt (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        Tabelle 2: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Zellstoff BERECHNUNG Parameter Grenzwert Referenzwert Gewichtung Punkteberechnung CSB 32,5 kg/t 25 kg/t 10 % PCSB = 10 x (CSBPapier/CSBReferenz) Tabelle 3: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Holzstoff / Faserstoff aus Altpapier BERECHNUNG Parameter Grenzwert Referenzwert Gewichtung Punkteberechnung CSB 4,4 kg/t 3,4 kg/t 10 % PCSB = 10 x (CSBPapier/CSBReferenz)

        Referenzdokumente:

        Tabelle 2: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Zellstoff Seite 11 Tabelle 3: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Holzstoff / Faserstoff aus Altpapier Seite 12

  • Materialeinsatz
    4/5
    • Enthält das System Kriterien für die Verwendung von recyceltem Post-Consumer-Material im Produkt oder in der Verpackung?
      Antwort: Nein
      Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfüllt
      Punktzahl: 0/1
      Mögliche Antworten
      • Nein (0 Punkte)
      • Ja (1 Punkt)
    • Verwendung von Naturfasern
      4/4
      • Enthält der Standard Kriterien für die Verwendung von recyceltem Material?
        Antwort: Advanced: Verwendung von recyceltem Material im Produkt
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 2/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Verwendung von recyceltem Material in Verpackungen (1 Punkt)
        • Advanced: Verwendung von recyceltem Material im Produkt (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.2.2 Faserstoff Im verkaufsfertigen Endprodukt müssen folgende Anteile an Sekundärfaserstoffen enthalten sein: Papierart Papiere für den täglichen Gebrauch und für Anforderungen an die normale Aufbewahrung (1.1.1): Schreibpapiere für Büro- und privaten Gebrauch EDV-Papier ("Endlos") für mechanische Drucker Kopierpapier Papier für Laserdrucker, Tintenstrahldrucker, Digitaldruck und Offsetdruck Sekundärfaseranteil im Endprodukt: 100% (Toleranz 5%) Publikationspapiere Zeitungsdruckpapier (1.2)  70% Publikationspapiere SC, ULWC, LWC; MWC, HWC (1.2)  70% 2.2.2.1 Sekundärfaserstoffe Als Faserrohstoff muss 100% Altpapier folgender Zusammensetzung gemäß europä-ischer Altpapier- und Standardsortenliste ÖNORM EN 643 [5] bzw. der European List of Standard Grades of Recoverd Board 3 [6] eingesetzt werden: Papierart Papiere für den täglichen Gebrauch und für Anforderungen an die normale Aufbewahrung (1.1.1): Schreibpapiere für Büro- und privaten Ge-brauch EDV-Papier ("Endlos") für mechanische Dru-cker Kopierpapier Papier für Laserdrucker, Tintenstrahldrucker, Digitaldruck und Offsetdruck Altpapierzusammensetzung:  50 % „Untere und Mittlere Sorten“ Publikationspapiere Zeitungsdruckpapier (1.2)  70 % „Untere Sorten Publikationspapiere SC, ULWC, LWC; MWC, HWC (1.2) 100 % „Untere und Mittlere Sorten“ Für die betreffende Kategorie ist jährlich eine Aufstellung über Herkunft, Art und Menge des eingesetzten Altpapiers beizubringen. 2.2.2.2 Primärfaserstoffe Nur für alterungsbeständiges Papier gemäß 1.1.2, dürfen bis zu 100% Primärfaser-stoffe eingesetzt werden. Diese müssen den Anforderungen gemäß Punkt 2.2.2.2 entsprechen. Der Anteil des eingesetzten Holzes muss mindestens zu 70 Prozent aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen4. Der Nachweis darüber erfolgt mittels eines Chain-of-Custody-Zertifikates einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, bzw. durch die Umweltzeichen-Prüfstelle oder durch entsprechende Lieferbelege für Recyclingpapiere gemäß EN 643. Faserstoffe aus der Verwertung organischer Stoffe aus der landwirtschaftlichen Pro-duktion dürfen ebenfalls eingesetzt werden. Für den jährlichen Output an Papiererzeugnissen der betreffenden Produktgruppe muss bezüglich des zur Faserstofferzeugung eingesetzten Holzes bzw. organischen Reststoffs aus der landwirtschaftlichen Produktion, folgender Nachweis erbracht wer-den: a) Herkunft und Art der Hölzer bzw. der Reststoffe aus der LW Produktion b) Menge des eingesetzten Holzes bzw. der Reststoffe aus der LW Produktion c) Output an Papierprodukten

        Referenzdokumente:

        2.2.2 Faserstoff .............................................................................................. 9 2.2.2.1 Sekundärfaserstoffe .......................................................................... 9 2.2.2.2 Primärfaserstoffe ............................................................................. 10

      • Enthält der Standard Anforderungen für die Herstellung von Naturfasern?
        Antwort: Advanced: Mindestens 70 % recycelte Fasern oder zertifizierte Fasern aus nachhaltiger Forstwirtschaft
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 2/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: 50% - 69% der zertifizierten Fasern aus nachhaltiger Forstwirtschaft (1 Punkt)
        • Advanced: Mindestens 70 % recycelte Fasern oder zertifizierte Fasern aus nachhaltiger Forstwirtschaft (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.2.2.2 Primärfaserstoffe Nur für alterungsbeständiges Papier gemäß 1.1.2, dürfen bis zu 100% Primärfaser-stoffe eingesetzt werden. Diese müssen den Anforderungen gemäß Punkt 2.2.2.2 entsprechen. Der Anteil des eingesetzten Holzes muss mindestens zu 70 Prozent aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen4. Der Nachweis darüber erfolgt mittels eines Chain-of-Custody-Zertifikates einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, bzw. durch die Umweltzeichen-Prüfstelle oder durch entsprechende Lieferbelege für Recyclingpapiere gemäß EN 643. Faserstoffe aus der Verwertung organischer Stoffe aus der landwirtschaftlichen Pro-duktion dürfen ebenfalls eingesetzt werden. Für den jährlichen Output an Papiererzeugnissen der betreffenden Produktgruppe muss bezüglich des zur Faserstofferzeugung eingesetzten Holzes bzw. organischen Reststoffs aus der landwirtschaftlichen Produktion, folgender Nachweis erbracht wer-den: a) Herkunft und Art der Hölzer bzw. der Reststoffe aus der LW Produktion b) Menge des eingesetzten Holzes bzw. der Reststoffe aus der LW Produktion c) Output an Papierprodukten

        Referenzdokumente:

        2.2.2.2 Primärfaserstoffe ............................................................................. 10

  • Energie und Klima
    2/2
    • Energieverbrauch
      2/2
      • Enthält der Standard An-forderungen für den Energieverbrauch in der Produktionsphase?
        Antwort: Advanced: Reduktion des Energiekonsums, Erhöhung der Effizienz ODER verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 2/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Kontinuierliche Überwachung des Energieverbrauchs (1 Punkt)
        • Advanced: Reduktion des Energiekonsums, Erhöhung der Effizienz ODER verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.3.1.2 Energieverbrauch Der Energieverbrauch umfasst Stromverbrauch sowie Wärmeerzeugung für die Zell-stoff- und Papierproduktion und wird wie nachfolgend beschrieben in Belastungs-punkten ausgedrückt, wobei die Gesamtsumme der Belastungspunkte (Ptotal = PE + PF) höchstens 2,5 betragen darf. 2.3.1.2.1 Energieverbrauch Strom Der Stromverbrauch in Verbindung mit der Zellstoff- und Papierproduktion ist gemäß Anhang 4 zu ermitteln und wird wie nachfolgend beschrieben in Belastungspunkten (PE) ausgedrückt.PE ist wie nachfolgend beschrieben zu berechnen: Berechnung für die Zellstoffproduktion: Für jeden verwendeten Zellstoff i wird der entsprechende Stromverbrauch (EZellstoff, i ausgedrückt in kWh/ADT) wie folgt berech-net: EZellstoff, i= auf dem Werksgelände erzeugter Strom + bezogener Strom - ver-kaufter Strom Berechnung für die Papierproduktion: Ebenso wird der Stromverbrauch in Verbin-dung mit der Papierproduktion (EPapier) berechnet: EPapier= auf dem Werksgelände erzeugter Strom + bezogener Strom - verkauf-ter Strom Zum Schluss werden die Belastungspunkte für die Zellstoff- und Papierproduktion wie folgt kombiniert, um die Gesamtzahl der Belastungspunkte (PE) zu bestimmen: P E = Σni=1 [Zellstoff;i x (E Zellstoff;i)] +E Papier Σni=1 [Zellstoff; i x (E ref; Zellstoff;i)] +E ref, Papier 2.3.1.2.2 Energieverbrauch Wärmeerzeugung Der Brennstoffverbrauch in Verbindung mit der Zellstoff- und Papierproduktion ist ge-mäß Anhang 4 zu ermitteln und wird wie nachfolgend beschrieben in Belastungs-punkten (PF) ausgedrückt. PF ist wie nachfolgend beschrieben zu berechnen: Berechnung für die Zellstoffproduktion: Für jeden verwendeten Zellstoff i wird der entsprechende Brennstoffverbrauch (FZellstoff, i ausgedrückt in kWh/ADT) wie folgt be-rechnet: FZellstoff, i= auf dem Werksgelände erzeugter Brennstoff + bezogener Brennstoff - verkaufter Brennstoff - 1,25 × auf dem Werksgelände erzeugter Strom. Hinweis: 1. FZellstoff, i (und der entsprechende Anteil in PF, Zellstoff) braucht bei me-chanischem Zellstoff nur für luftgetrockneten mechanischen Marktzellstoff mit einem Trockenanteil von mindestens 90 % berechnet zu werden. 2. Die zur Erzeugung von verkaufter Wärme verwendete Brennstoffmenge wird in der vorstehenden Gleichung dem Begriff „verkaufter Brennstoff“ zuge-schlagen. Berechnung für die Papierproduktion: Ebenso wird der Brennstoffverbrauch in Ver-bindung mit der Papierproduktion (FPapier, ausgedrückt in kWh/ADT) berechnet: FPapier= auf dem Werksgelände erzeugter Brennstoff + bezogener Brennstoff - verkaufter Brennstoff × 1,25 x auf dem Werksgelände erzeugter Strom Zum Schluss werden die Belastungspunkte für die Zellstoff- und Papierproduktion wie folgt kombiniert, um die Gesamtzahl der Belastungspunkte (PF) zu bestimmen: PF = Σni=1 [Zellstoff;i x (F Zellstoff;i)] +F Papier Σni=1 [Zellstoff; i x (F ref; Zellstoff;i)] +F ref, Papier ANHANG 1 1. Beste verfügbare Techniken den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu die-nen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern; (...) 9. Verbrauch an Rohstoffen und Art der bei den einzelnen Verfahren verwen-deten Rohstoffe (einschließlich Wasser) sowie Energieeffizienz (Prufprotokoll) Nachweis über Gesamtenergieverbrauch für die Zellstoff- und Papierproduktion in Beilage Nr.: Die geforderten Grenzwerte werden eingehalten 0 ja 0 nein

        Referenzdokumente:

        2.3.1 Spezifische Anforderungen an die Faserstoff- und Papierproduktion . 11 2.3.1.1 Emissionen ...................................................................................... 11 2.3.1.2 Energieverbrauch ............................................................................ 12 2.3.1.2.1 Energieverbrauch Strom ........................................................... 12 2.3.1.2.2 Energieverbrauch Wärmeerzeugung ........................................ 13 Seite 17 ANHANG 1

  • Abfall & Luftverschmutzung
    3/5
    • Abfallmanagement
      1/2
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Abfallbewirtschaftung in der Produktionsphase?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

        Auszug aus dem Standard:

        Zudem sind strenge Abluft- und Abwasseremissionsgrenzwerte einzuhalten, die den besten verfügbaren Techniken entsprechen. Für den Einsatz von Roh- und Hilfsstof-fen gelten strikte Beschränkungen bezüglich gesundheitsschädigender oder umwelt-gefährlicher Wirkungen der Chemikalien. Diese Anforderungen stellen sicher, dass die aus dem Produktionsprozess resultierenden Umweltbelastungen möglichst gering gehalten werden. 2.3 Produktion Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil herge-stellt werden.  Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Ma-terien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die je-weiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jeden-falls die EU-Regelungen einzuhalten. Der Antragsteller hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen.  Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 [7] ist vorzulegen. Für Produktionsstätten, die nach EMAS-Verordnung [8] registriert sind, gelten die oben genannten Anforderungen als erfüllt. Existiert für den Produktionsstandort ein nach ÖNORM EN ISO 14001 [9] zertifiziertes Umweltmanagementsystem, können die Audit-Ergebnisse als Nachweis der Einhaltung der oben genannten Anforderun-gen herangezogen werden. [7] Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF Leitfaden des BMNT zum AWK abrufbar unter https://www.bmnt.gv.at/um-welt/abfall-ressourcen/betriebliche-abfallwirtschaft/konzepte/awkleitfaden.html (Prufprotokoll) Existiert für den Produktionsstandort eine nach EMAS Verordnung validierte Umwelterklärung bzw. ein nach ÖNORM EN ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem 0 ja 0 nein Nachweis siehe Beilage Nr.: wenn nein: Die nationalen gesetzlichen Anforderungen bzw. behördlichen Auflagen (mindestens auf EU-Niveau, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Chemikalien, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend) werden eingehalten. Nachweise in Beilage(n) Nr.: Ein Abfallwirtschaftskonzept in Anlehnung an das AWG Beilage Nr.:

        Referenzdokumente:

        Einleitung ....................................................................................................................4 2.3 Produktion .................................................................................................. 10

      • Enthält der Standard Anforderungen für die sichere Entsorgung von gefährlichen Abfällen?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfüllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
    • Luftverschmutzung (exkl. Treibhausgase) & Emmissionen
      2/3
      • Enthält der Standard Anforderungen zur Luftverschmutzung?
        Antwort: Basic: Kontinuierliche Überwachung der Emissionen
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/2
        Mögliche Antworten
        • Basic: Kontinuierliche Überwachung der Emissionen (1 Punkt)
        • Advanced: Reduzierung der Emissionen (durch ''End-of-pipe''-Technik) (2 Punkte)

        Auszug aus dem Standard:

        2.3.1.1 Emissionen Abwasser-, Abluft- und fossiler CO2-Emissionen der Faserstoff- und Papierproduktion sind entsprechend den Vorgaben von „Paper Profile - the environmental product dec-laration for professional paper buyers“ [10] zu ermitteln. Für die Ermittlung der SO2 und NOx Emissionen aus Anlagen mit Kraft-Wärme Kopplung und für die Berech-nung der CO2 Emissionen sind die Erläuterungen in Anhang 3 zu berücksichtigen. (Prufprotokoll) 2.3.1 Spezifische Anforderungen an die Faserstoff- und Papierproduktion Tragen Sie bitte die Abwasser-, Abluft- und CO2-Emissionen in die mit diesem Prüfprotokoll übermittelte Excel Datei ein und errechnen Sie die gewichtete Punktesumme gemäß den in Tabelle 5 und 6 angegebenen Formeln. Ein firmenmäßig gezeichnetes Papierprofil (www.paperprofile.com) liegt bei 0 ja 0 nein Papierprofile in Beilage Nr.: Existiert für den Produktionsstandort ein nach ÖNORM EN ISO 14001 zertifiziertes bzw. nach EMAS Verordnung validiertes Umwelt- managementsystem 0 ja 0 nein Wenn nein Die Aufzeichnungen über die Abwasser-, Abluft- und CO2-Emissionen der Faserstoff- und Papierproduktion wurden durch die Umweltzeichen-Prüfstelle geprüft und liegen bei. 0 ja 0 nein Aufzeichnungen über die Abwasser-, Abluft- und CO2-Emissionen in Beilage Nr.:

        Referenzdokumente:

        2.3.1.1 Emissionen ...................................................................................... 11

      • Enthält der Standard Anforderungen für Grenzwerte von Schwefel- (S) und NOx-Emissionen in die Luft?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

        Auszug aus dem Standard:

        2.3.1.1 Emissionen Abwasser-, Abluft- und fossiler CO2-Emissionen der Faserstoff- und Papierproduktion sind entsprechend den Vorgaben von „Paper Profile - the environmental product dec-laration for professional paper buyers“ [10] zu ermitteln. Für die Ermittlung der SO2 und NOx Emissionen aus Anlagen mit Kraft-Wärme Kopplung und für die Berech-nung der CO2 Emissionen sind die Erläuterungen in Anhang 3 zu berücksichtigen. Aus den Emissionswerten sind in Abhängigkeit der Faserstoffzusammensetzung Be-lastungspunkte gemäß Tabelle 2 bzw. Tabelle 3 zu errechnen. Produktionsstandorte, die über ein nach ÖNORM EN ISO 14001 zertifiziertes bzw. nach EMAS Verordnung validiertes Umweltmanagementsystem verfügen, können den Nachweis über die Abwasser-, Abluft- und CO2-Emissionensaufzeichnungen der Umweltberichte oder durch ein firmenmäßig gezeichnetes Papierprofil erbringen. An-dernfalls muss der Nachweis durch die Umweltzeichen-Prüfstelle erbracht werden. Die gewichtete Punktesumme darf 100 nicht überschreiten, wobei die einzelnen Emissionswerte unter den angeführten Grenzwerten liegen müssen. Tabelle 2: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Zellstoff BERECHNUNG Parameter Grenzwert Referenzwert Gewichtung Punkteberechnung SO2  1,36 kg/t 1,05 kg/t 10% PSO2 = 10 x (SO2Papier/ SO2Referenz) NOx  2,99 kg/t 2,3 kg/t 10 % PNOx = 10 x (NOxPapier/NOxReferenz) Tabelle 3: Emissionsgrenzwerte Papier überwiegend aus Holzstoff / Faserstoff aus Altpapier BERECHNUNG Parameter Grenzwert Referenzwert Gewichtung Punkteberechnung SO2  0,65 kg/t 0,5 kg/t 10% PSO2 = 10 x (SO2Papier/ SO2Referenz) NOx  1,2 kg/t 0,95 kg/t 10 % PNOx = 10 x (NOxPapier/NOxReferenz)

        Referenzdokumente:

        2.3.1.1 Emissionen ...................................................................................... 11

  • Umweltmanagement
    1/5
    • Umweltmanagement
      1/5
      • Enthält der Standard ein allgemeines Kriterium zur Einhaltung aller relevanten lokalen, regionalen und nationalen Umweltgesetze und -vorschriften?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

        Auszug aus dem Standard:

        2.3 Produktion Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil herge-stellt werden.  Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Ma-terien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die je-weiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jeden-falls die EU-Regelungen einzuhalten. Der Antragsteller hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen.  Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 [7] ist vorzulegen. Für Produktionsstätten, die nach EMAS-Verordnung [8] registriert sind, gelten die oben genannten Anforderungen als erfüllt. Existiert für den Produktionsstandort ein nach ÖNORM EN ISO 14001 [9] zertifiziertes Umweltmanagementsystem, können die Audit-Ergebnisse als Nachweis der Einhaltung der oben genannten Anforderun-gen herangezogen werden. (...) 5 Mitgeltende Normen, Gesetze und sonstige Regelungen Die nachstehend angeführten Dokumente enthalten Bestimmungen, die Bestandteil dieser Umweltzeichen-Richtlinie sind. Rechtsvorschriften sind in der jeweils gelten-den Fassung anzuwenden. Österreichisches Recht siehe: www.ris.bka.gv.at; dort findet sich auch der Link zum EU-Recht: www.eur-lex.europa.eu. [1] Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), ABl. Nr. L 396 vom 30.12.2006 S. 1 idgF [2] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Ver-packung von Stoffen und Gemischen (CLP), ABl. L 353 vom 16.12.2008 S.1 idgF [3] Grenzwerteverordnung 2011 - GKV 2011, BGBl. II Nr. 253/2001 idgF [4] ÖNORM EN 648: 2006, Papier und Pappe vorgesehen für den Kontakt mit Le-bensmitteln - Bestimmung der Farbechtheit von optisch aufgehelltem Papier und Pappe [5] ÖNORM EN 643: 2014, Papier und Pappe- Europäische Liste der Altpapier-Standardsorten [6] European List of Standard Grades of Recovered Board, Juni 2002, Hsg. Con-federation of European Paper Industries (CEPI) http://www.cepi.org [7] Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF Leitfaden des BMNT zum AWK abrufbar unter https://www.bmnt.gv.at/um-welt/abfall-ressourcen/betriebliche-abfallwirtschaft/konzepte/awkleitfaden.html [8] Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisatio-nen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbe-triebsprüfung (EMAS), ABl. Nr. L 342 vom 22.12.2009 S.1 idgF [9] ÖNORM EN ISO 14001: 2015, Umweltmanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung [10] Paperprofile, www.paperprofile.com [11] Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (IED-Richtlinie), ABl. Nr. L 334 vom 17. Dezember 2010 S. 17 idgF [12] Reference Document on Best Available Techniques in the Pulp and Paper In-dustry BREF; Dezember 2015 [13] Verpackungsverordnung 2014, BGBl. II Nr. 184/2014 idgF UZ 02 Seite 23 Grafisches Papier [14] DIN 19307: 1997, Pappe und Papier – Büropapier, ungestrichen, unbeschichtet – Anforderung, Prüfung [15] ÖNORM EN 12858: 1999, Papier – Druck- und Büropapier – Anforderungen an Endlospapier [16] ÖNORM EN 12281: 2003, Druck- und Büropapier – Anforderungen an Kopier-papier für Vervielfältigungen mit Trockentoner [17] DIN 6738: 2007; Papier und Karton - Lebensdauer-Klassen [18] ÖNORM EN ISO 1924-2: 2009; Papier und Pappe – Bestimmung von Eigen-schaften bei Zugbeanspruchung – Teil 2: Verfahren mit konstanter Dehnge-schwindigkeit [19] DIN 53145-1: 2012; Prüfung von Papier und Pappe – Messgrundlagen zur Be-stimmung des Reflexionsfaktors – Teil 1: Messung an nicht fluoreszierenden Proben [20] ISO 2470-1: 2016; Paper, board and pulps -- Measurement of diffuse blue re-flectance factor -- Part 1: Indoor daylight conditions (ISO brightness) [21] DIN 53108: 2011; Prüfung von Papier und Pappe – Bestimmung der Rauheit nach Bendtsen [22] ISO 8791-2: 2013; Paper and board -- Determination of roughness/smoothness (air leak methods) -- Part 2: Bendtsen method [23] DIN 53107: 2016; Prüfung von Papier und Pappe – Bestimmung der Glätte nach Bekk [24] DIN ISO 8791-4: 2008; Papier, Pappe und Karton – Bestimmung der Rau-heit/Glätte (Luftstromverfahren) – Teil 4: Print-Surf-Verfahren [25] ÖNORM EN 14362-1: 2017, Textilien - Verfahren für die Bestimmung bestimm-ter aromatischer Amine aus Azofarbstoffen, Teil 1: Nachweis der Verwendung bestimmter Azofarbstoffe mit und ohne Extraktion der Fasern [26] ÖNORM EN 14362-3: 2017, Textilien - Verfahren für die Bestimmung bestimm-ter aromatischer Amine aus Azofarbstoffen, Teil 3: Nachweis der Verwendung gewisser Azofarbstoffe, die 4-Aminoazobenzol freisetzen können

        Referenzdokumente:

        2.3 Produktion .................................................................................................. 10 5 Mitgeltende Normen, Gesetze und sonstige Regelungen ................................. 22

      • Beinhaltet der Standard Anforderungen, die sicherstellen, dass relevante und aktuelle Genehmigungen vorliegen (z. B. Wassernutzungsrechte oder Landnutzungstitel)?
        Antwort: Ja Keine Informationen vorhanden
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

        Auszug aus dem Standard:

        2.3 Produktion Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil herge-stellt werden.  Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Ma-terien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die je-weiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jeden-falls die EU-Regelungen einzuhalten. Der Antragsteller hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen. (prufprotokoll:) 2.3 Produktion Existiert für den Produktionsstandort eine nach EMAS Verordnung validierte Umwelterklärung bzw. ein nach ÖNORM EN ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem 0 ja 0 nein Nachweis siehe Beilage Nr.: wenn nein: Die nationalen gesetzlichen Anforderungen bzw. behördlichen Auflagen (mindestens auf EU-Niveau, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Chemikalien, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend) werden eingehalten. Nachweise in Beilage(n) Nr.: Ein Abfallwirtschaftskonzept in Anlehnung an das AWG Beilage Nr.:

        Referenzdokumente:

        2.3 Produktion .................................................................................................. 10

      • Enthält der Standard Anforderungen für die Abmilderung negativer Umweltauswirkungen vor der Produktion/dem Betrieb?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfüllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Bewertung der Umweltrisiken und -auswirkungen der Produktion/des Betriebs vor einer wesentlichen Intensivierung oder Ausweitung der Geschäftstätigkeit/des Anbaus und der Infrastruktur?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Does the standard include criteria on stakeholder engagement to achieve environmental targets?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
  • Qualität
    1/1
    • Enthält der Standard Anforderungen für die Gebrauchstauglichkeit des Produkts für den vorgesehenen Zweck?
      Antwort: Ja
      Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
      Punktzahl: 1/1
      Mögliche Antworten
      • Nein (0 Punkte)
      • Ja (1 Punkt)

      Auszug aus dem Standard:

      1 Produktgruppendefinition 1.1 Schreibpapiere für Büro- und privaten Gebrauch EDV-Papier ("Endlos") für mechanische Drucker Kopierpapier Papier für Laserdrucker, Tintenstrahldrucker, Digitaldruck und Offsetdruck 1.1.1 Papiere für den täglichen Gebrauch und für Anforderungen an die nor-male Aufbewahrung 1.1.2 Alterungsbeständiges Papier für unbegrenzte Aufbewahrung 1.2 Publikationspapiere für Druckerzeugnisse wie z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Ma-gazine oder Kataloge: Zeitungsdruckpapier, holzhaltig ungestrichene Papiere (SC), holzhaltig gestri-chene Papiere (ULWC; LWC, MWC, HWC (from prufprotokoll:) Alle Anforderungen gemäß Punkt 1 der Richtlinie werden (weiterhin ) erfüllt 0 ja 0 nein

      Referenzdokumente:

      1 Produktgruppendefinition ..................................................................................... 5


Sozial­verträglichkeit 5%

  • Vereinigungsfreiheit
  • Kollektivverhandlungen
  • Verschriftlichung des Arbeitsverhältnisses
  • Verbot der Zwangsarbeit
  • Mindestalter/ILO 138
  • Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit/ ILO 182
  • Gleiche Entlohnung/ ILO 100
  • Nicht-Diskriminierung
  • Regulierte Arbeitszeiten
  • Rechte für Subunternehmer:innen
  • Anforderungen zum Arbeitsschutz
  • Soziale & kulturelle Rechte und gesellschaftliches Engagement
    0/7
    • Entwicklung der lokalen Wirtschaft
      0/4
      • Beinhaltet der Standard Anforderungen für die Bevorzugung des Kaufs lokaler Materialien, Waren, Produkte und Dienstleistungen?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Einstellung von Arbeitnehmer:innen aus den lokalen Gemeinden?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für Investitionen in die Entwicklung des Gemeinwesens über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens hinaus?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen dafür, dass lokale Gemeinden und benachbarte Kleinerzeuger:innen nicht in ihrem Zugang zu Lebensgrundlagen (insbesondere Land und Wasser) beeinträchtigt werden?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
    • Rechte der Gemeinde
      0/3
      • Enthält der Standard Anforderungen für Streitbeilegungsmechanismen für betroffene Gemeinden?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • advanced (1 Punkt)
        • basic (2 Punkte)
      • Enthält der Standard Anforderungen zum Schutz lokaler historischer, archäologischer, kultureller und spiritueller Güter und Stätten?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • advanced (0 Punkte)
        • basic (1 Punkt)
  • Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen
    2/45
    • ILO-Kernarbeitsnormen
      1/7
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Vereinigungsfreiheit und das Recht, sich zu organisieren, wie in ILO 87 beschrieben?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für das Recht auf Tarifverhandlungen, wie sie in ILO 98 festgelegt sind?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Verbietet der Standard Zwangs- und Pflichtarbeit im Sinne von ILO 29 und ILO 105?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen für das Verbot von Kinderarbeit im Sinne von ILO 138?
        Antwort: Ja
        Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
        Punktzahl: 1/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

        Auszug aus dem Standard:

        Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil hergestellt werden.  Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die jeweiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jedenfalls die EU-Regelungen einzuhalten. Der Antragsteller hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen.  Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 [7] ist vorzulegen. Für Produktionsstätten, die nach EMAS-Verordnung [8] registriert sind, gelten die oben genannten Anforderungen als erfüllt. Existiert für den Produktionsstandort ein nach ÖNORM EN ISO 14001 [9] zertifiziertes Umweltmanagementsystem, können die Audit-Ergebnisse als Nachweis der Einhaltung der oben genannten Anforderungen herangezogen werde

        Referenzdokumente:

        2.3

      • Deckt der Standard die Anforderungen an das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gemäß der Definition der ILO 182 ab?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Bezieht sich der Standard auf die Zahlung gleicher Löhne gemäß der Definition in ILO 100?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
      • Enthält der Standard Anforderungen zur Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz, wie sie in ILO 111 definiert sind?
        Antwort: Keine Informationen vorhanden
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
    • Arbeitsrechte
      1/24
      • Freiwillige Arbeit
        0/2
        • Verbietet der Standard die Einbehaltung von Dokumenten der Arbeitnehmer:innen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • advanced (0 Punkte)
          • basic (1 Punkt)
        • Enthält der Standard Anforderungen für die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer:innen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • advanced (0 Punkte)
          • basic (1 Punkt)
      • Kinderarbeit
        0/3
        • Verlangt der Standard eine Überprüfung und Dokumentation des Alters der (jungen) Arbeitnehmer:innen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Schreibt der Standard vor, dass ehemalige Kinderarbeiter unterstützt werden müssen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen für die besondere Behandlung junger Arbeitnehmer:innen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
      • Gender
        0/3
        • Enthält der Standard Anforderungen für die Einführung von Maßnahmen und/oder Verfahren, die die Diskriminierung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz verhindern?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen für das Recht auf Mutterschaftsurlaub (wie in ILO 183 definiert)?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/2
          Mögliche Antworten
          • advanced (1 Punkt)
          • basic (2 Punkte)
      • Nicht-Diskriminierung
        0/1
        • Enthält der Standard Anforderungen für die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
      • Löhne und Sozialleistungen
        0/8
        • Verlangt der Standard die Zahlung von Löhnen, die zur Deckung der Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer:in und Familienangehörigen ausreichen (existenzsichernder Lohn)?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Verlangt der Standard die Zahlung von gesetzlichen Mindestlöhnen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Verlangt der Standard die Gewährung von Sozialleistungen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Verlangt der Standard einen Ausgleich für Überstunden?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/2
          Mögliche Antworten
          • advanced (1 Punkt)
          • basic (2 Punkte)
        • Verlangt der Standard bezahlten Urlaub?
          Antwort: -
          Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Basic: -
          • Advanced: Zwei der drei Urlaubsarten (Freizeit/Krankheit/Jahresurlaub) (1 Punkt)

          Auszug aus dem Standard:

          Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil hergestellt werden.  Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die jeweiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jedenfalls die EU-Regelungen einzuhalten. Der Antragsteller hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen.  Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 [7] ist vorzulegen. Für Produktionsstätten, die nach EMAS-Verordnung [8] registriert sind, gelten die oben genannten Anforderungen als erfüllt. Existiert für den Produktionsstandort ein nach ÖNORM EN ISO 14001 [9] zertifiziertes Umweltmanagementsystem, können die Audit-Ergebnisse als Nachweis der Einhaltung der oben genannten Anforderungen herangezogen werde

          Referenzdokumente:

          2.3

        • Verlangt der Standard, dass die Löhne rechtzeitig, regelmäßig und in einer für alle Arbeitnehmer:innen verständlichen Weise gezahlt werden?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/2
          Mögliche Antworten
          • advanced (1 Punkt)
          • basic (2 Punkte)
      • Arbeitszeiten
        0/1
        • Enthält der Standard Anforderungen für Arbeitszeiten, Ruhetage oder Überstunden?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • advanced (0 Punkte)
          • basic (1 Punkt)
      • Geltungsbereich der Arbeitsrechte
        0/3
        • Gelten die in dem Standard festgelegten Arbeitnehmerrechte und -leistungen für alle Arten von Arbeit?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Gelten die Rechte und Leistungen des Standards für Arbeitnehmende auch für Leiharbeitnehmer:innen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen für die Erstellung von Arbeitsverträgen, die den nationalen gesetzlichen Anforderungen entsprechen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
      • Andere Arbeitsrechte
        1/3
        • Enthält der Standard Anforderungen für die Bildung von Arbeitnehmervertretungen, wenn die Vereinigungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt ist?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • advanced (1 Punkt)
          • basic (0 Punkte)
        • Enthält der Standard Anforderungen für Beschwerdemechanismen für Arbeitnehmer:innen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen an die Einführung von Strategien oder Verfahren zur Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerrechte am Arbeitsplatz?
          Antwort: Ja
          Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)

          Auszug aus dem Standard:

          Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten.

          Referenzdokumente:

          2.3

    • Gesundheit und Sicherheit
      0/14
      • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
        0/11
        • Verbietet der Standard die Belästigung oder den Missbrauch von Arbeitnehmer:innen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen zum Arbeitsschutz, wie sie in ILO 155 definiert sind?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/2
          Mögliche Antworten
          • advanced (1 Punkt)
          • basic (2 Punkte)
        • Enthält der Standard Anforderungen an die Arbeitsplatzbedingungen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • advanced (1 Punkt)
          • basic (0 Punkte)
        • Verlangt der Standard Strategien und Verfahren für das Management von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen für den Zu-gang zur medizinischen Grundversorgung der Arbeitnehmer:innen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/2
          Mögliche Antworten
          • advanced (1 Punkt)
          • basic (2 Punkte)
        • Sieht der Standard Entschädigungszahlungen/Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen und Verletzungen vor?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/2
          Mögliche Antworten
          • advanced (1 Punkt)
          • basic (2 Punkte)
        • Verlangt der Standard, dass die Arbeitnehmer:innen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • advanced (1 Punkt)
          • basic (0 Punkte)
        • Verlangt der Standard Zugang zu sauberen und verbesserten sanitären Einrichtungen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • basic (1 Punkt)
      • Gebäude- und Brandsicherheit
        0/3
        • Enthält der Standard Anforderungen zur Gebäudesicherheit?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Deckt der Standard die Brandvorsorge ab?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Does the standard include criteria on evacuation safety and emergency management plan?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • basic (1 Punkt)
  • Ethisches Wirtschaften
    1/12
    • Wirtschaftliche Entwicklung und faire Geschäftspraktiken
      1/9
      • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
        0/4
        • Enthält der Standard Anforderungen für die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer:innen?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen für die wirtschaftliche Lebensfähigkeit?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen für Managementpläne zur kontinuierlichen Verbesserung?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen zur Verbesserung der Produktivität?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
      • Rechtmäßigkeit
        1/2
        • Enthält der Standard Anforderungen für die Rechtmäßigkeit von Unternehmen?
          Antwort: Nein
          Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfüllt
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)
        • Enthält der Standard eine Anforderung zur Einhaltung der einschlägigen lokalen, regionalen und nationalen Gesetze und Vorschriften?
          Antwort: Ja
          Verbindlichkeitsgrad: Sofort verbindlich
          Punktzahl: 1/1
          Mögliche Antworten
          • Nein (0 Punkte)
          • Ja (1 Punkt)

          Auszug aus dem Standard:

          2.3 Produktion Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil herge-stellt werden.  Alle behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Ma-terien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die je-weiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jeden-falls die EU-Regelungen einzuhalten. Der Antragsteller hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen.

          Referenzdokumente:

          2.3 Produktion .................................................................................................. 10

      • Verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken
        0/3
        • Enthält der Standard Anforderungen für faire Preise oder Preisaufschläge?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
          • advanced (1 Punkt)
          • basic (0 Punkte)
        • Gelten die in dem Standard festgelegten Rechte und Leistungen für Arbeitnehmende auch für Zulieferer?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
        • Enthält der Standard Anforderungen zur Verringerung des Zeitdrucks für Lieferanten?
          Antwort: Keine Informationen vorhanden
          Punktzahl: 0/1
          Mögliche Antworten
    • Korruption und Bestechung
      0/3
      • Enthält der Standard Anforderungen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfüllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Enthält der Standard Anforderungen zur Durchführung einer Sorgfaltsprüfung von Geschäftspartnern, einschließlich Tochtergesellschaften und Auftragnehmern?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfüllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
      • Enthält der Standard Anforderungen für die Schulung von Mitarbeiter:innen in Führungspositionen zu Fragen der Korruption und Bestechung?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfüllt
        Punktzahl: 0/1
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)
  • Unternehmerische Verantwortung
    0/2
    • Folgenabschätzung
      0/2
      • Does the standard include criteria on assessing the impacts of operations on human rights?
        Antwort: Nein
        Verbindlichkeitsgrad: Nicht erfüllt
        Punktzahl: 0/2
        Mögliche Antworten
        • Nein (0 Punkte)
        • Ja (1 Punkt)

Welche Phasen des Produktlebensweges werden vom Siegel abgedeckt?

Rohstoffproduktion

Anbau von Fasern (z.B. Holz), alternativ können recycelte Fasern (Altpapier) eingesetzt werden

Herstellung

Aus den Primärfasern wird Zellstoff gewonnen, der dann in mehreren Schritten zu Papier weiterverarbeitet wird. Beim Einsatz von recycelten Fasern muss zunächst alte Druckfarbe entfernt werden

Transport / Handel

Der Transportweg von einem Produktionsschritt zum nächsten sowie zum Endverbraucher

Nutzungsphase

Die Phase des Gebrauchs durch Besitzer:innen

End-of-life

Angemessene Entsorgung von Papier oder Rückführung in den Kreislauf (Recycling)