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Das Siegel kennzeichnet Textilien, die ohne gesundheitsgefährdende Chemikalien und unter Einhaltung hoher Umweltstandards hergestellt wurden. Die Produkte müssen außerdem gute Gebrauchseigenschaften aufweisen. Das Siegel für Textilien basiert auf der Vergabekriterien DE-UZ 154.
Siegelgeber ist das Bundesumweltministerium. Das Umweltbundesamt stellt die Geschäftsstelle des Blauen Engels und erarbeitet die Kriterien. Die unabhängige Jury Umweltzeichen beschließt die Kriterien. Die RAL GmbH, eine Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., vergibt den Blauen Engel.
Das Siegel stellt Anforderungen an den gesamten Produktionsweg und deckt sowohl Natur- als auch Kunstfasertextilien ab. Alle Anforderungen müssen unmittelbar erfüllt werden.

Welche Phasen des Produktlebensweges werden vom Siegel abgedeckt?

Rohstoffproduktion

Anbau von Naturfasern (z.B. Baumwolle) und Herstellung von Kunstfasern (z.B. Polyester)

Herstellung

Die Produktion und Weiterverarbeitung von Garnen und Stoffen zu einem fertigen Kleidungsstück umfasst viele Teilschritte (z.B. Spinnen, Weben und Stricken, Nähen, Konfektionierung und Veredelung)

Transport / Handel

Der Transportweg von einem Produktionsschritt zum nächsten sowie zum Endverbraucher

Nutzungsphase

Die Phase des Gebrauchs durch den Besitzer

End-of-life

Angemessene Entsorgung der Textilien oder Rückführung der Stoffe in den Kreislauf (Recycling)